"Gebrauchtsoftware" als Deckmantel für markenrechtsverletzende Angebote
Gericht untersagt Vertrieb von Echtheitszertifikaten mit nicht zugehörigen Datenträgern
(PresseBox) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine einstweilige Verfügung wegen markenrechtsverletzender Handlungen gegen einen Gebrauchtsoftwarehändler erlassen (Az.: 3 O 9251/12). Dem Unternehmen wird in der nicht rechtskräftigen Entscheidung untersagt, Microsoft Echtheitszertifikate ("Certificate of Authenticity", kurz: COA) zusammen mit nicht zugehörigen Datenträgern mit Microsoft Software anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Diese Art des Vertriebs von Microsoft Produkten hatte der BGH bereits 2011 einem anderen Händler untersagt (Entscheidung vom 06.10.2011, Az.: I ZR 6/10). Der Vertrieb solcher rechtsverletzender Software ist nicht neu, erfolgt jedoch gegenwärtig verstärkt unter dem Deckmantel von vermeintlich legaler gebrauchter Software. Thomas Urek, Urheberrechtsexperte von Microsoft dazu: "Aufgrund der Entscheidung des EUGH in Sachen Oracle gegen usedSoft hat sich im Markt die Auffassung etabliert, dass rund um gebrauchte Software alles erlaubt sei. Dem ist natürlich nicht so. Markenrechtswidrig gekennzeichnete Ware darf ein Händler genauso wenig verkaufen wie ein gefälschtes Produkt." Der nun betroffene Händler von gebrauchter Software ist daher auch keineswegs der einzige Anbieter gegen den Microsoft derzeit juristisch vorgeht.
Bereits im Oktober 2011 hatte der Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 6/10) ein klares Signal gesendet: Wiederverkäufer dürfen Sicherungs-CDs eines Microsoft Computerprogramms nicht mit Microsoft Echtheitszertifikaten versehen und in den Verkehr bringen, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren und deren Kennzeichnung dienten. Microsoft kann einen solchen Vertrieb untersagen, weil die Verbindung von Echtheitszertifikat mit den Sicherungs-CDs- den - unzutreffenden - Eindruck hervorruft, Microsoft stehe durch die Verbindung von Datenträger und Zertifikat für die Echtheit des Produkts ein.
Bei der darauffolgenden Durchsuchung der Geschäftsräume des Gebrauchtsoftwarehändlers durch einen Gerichtsvollzieher in Anwesenheit der Polizei und einer Anwältin von Microsoft wurden mehrere hundert Produkte sichergestellt.
Das BGH Urteil ist unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=08f42c2b50203e140ea94912a4437680&nr=59410&pos=1&anz=2 verfügbar.
Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 73,72 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2012; 30. Juni 2012). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2012 betrug 21,76 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 38.000 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Das Advanced Technology Labs Europe (ATLE) in Aachen hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.
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Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 73,72 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2012; 30. Juni 2012). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2012 betrug 21,76 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 38.000 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Das Advanced Technology Labs Europe (ATLE) in Aachen hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.
Datum: 13.12.2012 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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