Nicht ohne meine Winterreifen / Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen (BILD)

(ots) -
Auch wenn es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht
gibt, sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit ihre Bereifung
nicht außer Acht lassen. Denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz
3a der STVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, dass "die Ausrüstung an
die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Was man sich unter dieser
freien Formulierung vorzustellen hat, hat der Gesetzgeber
mittlerweile konkretisiert: Wer bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss
Winterreifen aufgezogen haben.
Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Autofahrer brauchen beim
Kauf keine technischen Details kennen, es genügt auf die Bezeichnung
M+S oder ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu
achten. Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter- oder
Ganzjahresreifen.
Wer die Regel missachtet, riskiert nicht nur Punkte und ein
Bußgeld in Flensburg. Kommt es zum Unfall, kann, so die HUK-COBURG,
mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz
führen. Das gilt besonders dann, wenn sich der Unfall nach mehreren
Wochen mit Eis und Schnee ereignet. Natürlich reguliert die
Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den
Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen
Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang
mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Auch beim Unfallopfer kann das Thema unangemessene Bereifung
durchaus zum Problem werden, wenn sich nachweisen lässt, dass die
fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war, weil sich
zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat. In diesem Fall
muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt den Schaden
nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz.
Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es
um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht. Aber
auch Kasko-Versicherten, die sich ins Auto setzen, ohne Winterreifen
losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann eine Mithaftung
drohen. Zudem spielt die Frage der Mithaftung nicht allein für die
Versicherung eine Rolle, sie kann auch strafrechtlich wichtig werden.
Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse(at)huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.12.2012 - 11:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 776418
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Coburg
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 94 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Nicht ohne meine Winterreifen / Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen (BILD)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
HUK-Coburg winterreifen12-druck.jpg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).