Kfz-Versicherungen / Letzte Chance, um zu sparen / ADAC: Bei Prämienerhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht
(ots) - Autofahrer können in vielen Fällen auch im
Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln - und dabei Geld sparen.
Grund: In der Kfz-Versicherungsbranche wurden auf breiter Front die
Preise angehoben. Und laut ADAC steht jedem Autofahrer eine
außerordentliche Kündigung nach dem 30. November zu, wenn sich die
Prämie erhöht hat, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist.
Wer eine Erhöhungsmitteilung erhält, hat als Versicherter einen
zusätzlichen Monat Zeit, um sich einen billigeren oder
leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin,
dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den
ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren
Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Ein
Sonderkündigungsrecht besteht laut Automobilclub auch, wenn die
Versicherung "nur" durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen
teurer geworden ist - deshalb sollten Autofahrer genau hinschauen.
Wichtig ist, so der ADAC, dass der Kunde in der schriftlichen
Kündigung klar Bezug nimmt auf die Beitragserhöhung, ansonsten kann
die Kündigung abgelehnt werden. Jederzeit kündigen können Autofahrer
ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem Schadenfall. Die Kündigung
sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein
abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er dieses ebenfalls bei
einem anderen Anbieter versichern.
Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher nicht nur auf
einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die
Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue
Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der
aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist
als der bestehende.
Die Möglichkeit der Sonderkündigung verschiebt sich bei Verträgen,
bei denen das Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember, sondern zu
einem anderen Termin endet.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle(at)adac.de
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Datum: 04.12.2012 - 11:33 Uhr
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