Sonderkündigung: Jetzt noch der teureren Kfz-Prämie entkommen
transparo nennt Fakten zum Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung
(ots) - Die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung ist
am 30. November abgelaufen, doch viele Autofahrer können auch jetzt
noch den Anbieter wechseln: Erhöht der Versicherer den Beitrag,
besteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Jahr dürfen besonders
viele Kunden die verspätete Wechseloption ziehen. "Erstens steigen
die Kfz-Prämien auf breiter Front. Zweitens werden in diesem Jahr
besonders viele Autos in teurere Typklassen eingestuft", sagt
Johannes Hack, Vorstandsvorsitzender des Vergleichsportals transparo.
"Versicherungskunden können ihr Sparpotenzial jetzt per
Kfz-Versicherungsvergleich ganz schnell ermitteln."
Fakten zum Sonderkündigungsrecht:
- Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab
Rechnungseingang beim Kunden.
- Die Rechnung mit erhöhtem Beitrag muss im November beim
Kunden eintreffen.
- Laut Versicherungsvertragsgesetz muss diese Rechnung einen
Hinweis enthalten, ob der neue Beitrag eine
Sonderkündigung rechtfertigt.
- Erhöht der Versicherer den Grundbeitrag, wenn der
Autofahrer also bei konstantem Schadenfreiheitsrabatt und
gleichen Leistungen einen höheren Beitrag bezahlen müsste,
besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Oft dürfen Versicherte kündigen, obwohl der individuelle
Beitrag sinkt. Viele Kunden erhalten im neuen Jahr einen
günstigeren Schadenfreiheitsrabatt. Sinkt der Beitrag
nicht um denselben Prozentsatz, besteht ein
Sonderkündigungsrecht.
- Auch wenn Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld
tragen, dürfen Kunden kündigen. Das gilt, wenn eine
Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse den
Preisanstieg verursacht.
- Selbst wenn nur ein Vertragsbestandteil (Haftpflicht oder
Kasko) erhöht und der andere günstiger wird, hat der Kunde
ein Sonderkündigungsrecht.
- Versicherungswechsler, die am 1. Januar noch keine neue
Police haben, können beruhigt bleiben. Der Versicherer
verschickt vorab eine Nachricht, dass der Vertrag
angenommen wurde. Dann besteht voller Versicherungsschutz.
Pressekontakt:
transparo
Toralf Richter
Beim Glaspalast 1
86153 Augsburg
Tel.: 0821/247 47 1020
Fax: 0821/247 47 88
E-Mail: presse(at)transparo.de
fischerAppelt, relations GmbH
Michael Küppers
Im Zollhafen 24
50678 Köln
Telefon: 0221/56938 115
Telefax: 0221/56938 201
E-Mail: transparo(at)fischerappelt.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 03.12.2012 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 775401
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Augsburg
Telefon:
Kategorie:
Automobilindustrie
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 107 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Sonderkündigung: Jetzt noch der teureren Kfz-Prämie entkommen
transparo nennt Fakten zum Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
transparo (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).