InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Flugannullierung wegen Streik - Airline zahlt nicht

ID: 773673

ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 29.11.2012

(IINews) - Annulliert eine Airline beispielsweise wegen eines Streiks ihrer Piloten einen Flug, haben die betroffenen Fluggäste keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Das geht aus zwei aktuellen Urteilen des BGH hervor, wie die ARAG Experten mitteilen.

Der Fall
Geklagt hatten zwei Fluggäste, deren Rückflüge von Miami nach Deutschland im Februar 2010 wegen eines Streiks der Vereinigung Cockpit von der beklagten Lufthansa AG annulliert wurden. Sie wurden auf Flüge umgebucht, die erst einige Tage später stattfanden. Nach der Fluggastrechteverordnung steht Fluggästen, deren Interkontinentalflug annulliert wird, eine Augleichszahlung von 600 Euro zu. Das gilt allerdings laut der Verordnung dann nicht, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn das Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte. Die Lufthansa AG meinte, der Streik ihrer Piloten sei ein solcher außergewöhnlicher Umstand und verweigerte die Zahlung. Die Vorinstanzen waren in den beiden Fällen noch zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen: Das LG Köln gab dem klagenden Fluggast Recht, weil nach seiner Auffassung ein Streik eigener Mitarbeiter kein außergewöhnliches Ereignis im Sinne der Verordnung sei. Das LG Frankfurt a. M. sah das anders und wies die Zahlungsklage des Passagiers ab.

Die Entscheidung
Der BGH hat jetzt für Klarheit gesorgt: Könne der Flugplan eines Luftfahrtunternehmens wegen eines Streiks ganz oder zu einem wesentlichen Teil nicht wie geplant durchgeführt werden, seien außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechteverordnung anzunehmen, so das Fazit der Richter. Dabei spiele es keine Rolle, ob Dritte - wie z.B. das Flughafenpersonal - oder die eigenen Mitarbeiter der Airline in Streik treten. Denn ein Streik sie nicht Teil der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens, sondern wirke immer von außen auf das Unternehmen ein. Er sei außerdem von der Airline in der Regel nicht beherrschbar, weil die Arbeitnehmerseite die Entscheidung treffe, ob gestreikt wird oder nicht Richter (BGH, Az.: X ZR 138/11 und 146/11).





Das vorherige Urteil
In dem vorher in Köln verhandelten Fall muss das Landgericht jetzt noch klären, ob die beklagte Lufthansa die Annullierungen infolge des Streiks auf ein unvermeidbares Maß beschränkt hatte, so dass die Absage des konkreten Flugs nicht zu vermeiden war. Das LG Frankfurt hatte das in seinem Urteil dagegen schon bejaht, weshalb der BGH in diesem Fall die Klage abgewiesen hat.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Nicht von der Stange: Individuelle Gürtel bei Tamabelt.com Hotel Gran Paradiso: Sportlich und naturnah in Alta Badia
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.11.2012 - 16:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 773673
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Freizeit & Hobby


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 133 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Flugannullierung wegen Streik - Airline zahlt nicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wespen, Mücken und teure Notdienste ...

Wenn die Temperaturen steigen, beginnt die Zeit der Wespen, Mücken und anderer ungeliebter Insekten. Während einige Insektenarten nur lästig sind, können andere ernsthafte Probleme verursachen. Sei es durch allergische Reaktionen oder sogar Schä ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Autofenster putzen als Wegeunfall +++Wer unmittelbar vor der Fahrt zur Arbeit die Autofenster reinigt, weil sie wegen schlechten Wetters dreckig geworden sind, ist laut ARAG Experten bei einem Sturz unfallversichert. Diese Vorbereitungshandlung i ...

Recht und Pflichten im Restaurant ...

Ein Restaurantbesuch sollte eigentlich entspannt und genussvoll sein. Doch manchmal stehen plötzlich rechtliche Fragen auf der Speisekarte: Dürfen Wirte No-Show-Gebühren verlangen, wenn man eine Reservierung verpasst? Müssen Gäste auch zahlen, w ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.272
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 46


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.