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TÜV Rheinland: Neuregelungen beim Führerschein ab Januar 2013 / Die wichtigsten Änderungen der EU-Führerscheinrichtlinie: Ab 19. Januar gilt Befristung der Führerscheine auf 15 Jahre

ID: 771577

(ots) - Stichtag 19. Januar 2013 - zu diesem Datum tritt die
so genannte dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Das bedeutet:
Alle Führerscheine, die die Behörden ab dem 19. Januar erteilen oder
verlängern sind unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis
automatisch auf 15 Jahre befristet. Auch beim Ersatz eines
verlorengegangenen "Lappens" wird dann nur noch der neue, zeitlich
limitierte EU-Kartenführerschein ausgegeben. Gleichzeitig hat die EU
die bisherigen Führerscheinklassen teilweise neu geordnet.

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Führerscheine bleiben
bis zum 18. Januar 2033 gültig. Erst dann müssen sie getauscht
werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Karten- oder
Papierführerschein (auch aus der ehemaligen DDR) handelt.
Eintragungen auf dem neuen Führerschein stellen sicher, dass
erworbene Besitzstände - etwa der alten deutschen Führerscheinklassen
1 (Motorräder), 2 (Lkw) oder 3 (Pkw) - bei der Ausstellung eines
neuen Führerscheins erhalten bleiben. Diese Regelung greift auch
dann, wenn das Dokument nach einem Verlust vorzeitig neu beantragt
wird. "Dabei ist zu beachten, dass die Zulassungsbehörden tatsächlich
alle zuvor erworbenen Fahrlizenzen umschreiben. Nicht alle Ämter
machen dies automatisch, und nach zwei Jahren verfällt der Anspruch",
betonte TÜV Rheinland-Experte Arne Böhne.

Der Umtausch nach 15 Jahren dient insbesondere der Aktualisierung
von Namen und Lichtbild. Zusätzliche regelmäßige ärztliche
Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit wie bisher nicht
verbunden. Solche Untersuchungen bestehen jedoch weiterhin für
bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung wie für Bus- und
Berufskraftfahrer.

Auf den ersten Blick sehen die neuen und die alten
EU-Kartenführerscheine fast identisch aus. Auf der Rückseite sind




jetzt allerdings alle 15 EU-weiten, einheitlichen
Fahrerlaubnisklassen inklusive der neuen Zweiradklassen AM und A2
sowie zwei nationale Klassen (L und T für landwirt- oder
forstwirtschaftliche Zug- beziehungsweise Arbeitsmaschinen)
aufgelistet. Außerdem ist jeder Führerschein mit einem Ablaufdatum
versehen.

Weitere Informationen sowie Langfassung unter www.tuv.com/presse
im Internet.



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Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
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Datum: 27.11.2012 - 15:51 Uhr
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