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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag / Durch Rechnen sparen / Schadenfreiheitsrabatt erhalten: Schaden selbst zahlen - Schaden regulieren lassen - Rabattschutz nutzen - mit seiner Versicherung reden (BILD)

ID: 766601


(ots) -
Beim Ausparken hat es gekracht. Die Stoßstange des vorderen Autos
ziert eine hässliche Schramme. Die eigene Schuld steht außer Frage.
Normalerweise muss der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung jeder
selbstverursachte Schaden gemeldet werden, mit einer Ausnahme, dem
Bagatellschaden. Eine Faustregel besagt: Bei Schäden bis zu 600 Euro
lohnt es sich abzuwägen, was günstiger kommt, den Schaden aus der
eigenen Tasche zu zahlen oder ihn regulieren zu lassen. Die HUK-
COBURG unterstützt ihre Kunden bei dieser Entscheidung, indem sie bei
Bedarf die Kosten, die eine Höherstufung des Schadenfreiheitsrabatts
verursacht, den Reparaturkosten gegenüberstellt.

Derjenige, dessen Vertrag in einer sehr niedrigen
Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft ist, sollte auf jeden Fall
nachprüfen lassen, ob Selbstzahlen wirklich eine Option ist. Auch das
Thema Rabattschutz muss bedacht werden: Dieses Zusatzmodul in der
Kfz-Versicherung verhindert, dass der eigene Versicherer den Vertrag
bei einem Unfall in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Schadenfreiheit bedeutet übrigens, dass ein Vertrag ein Jahr
hindurch unfallfrei besteht. Je länger jemand unfallfrei fährt, umso
größer wird der Rabatt, den die Versicherung ihm dafür einräumt.

Stellt sich im Nachhinein heraus: Die Regulierung kommt doch
teurer und/oder die Höherstufung im Schadenfall wäre günstiger
gewesen, lässt sich die Entscheidung revidieren. Der
Versicherungsnehmer kann den Unfall während des laufenden Jahres, in
dem er sich ereignete, nachmelden. Sein Versicherer erstattet ihm
dann seine Auslagen zurück. Ereignet sich ein Schaden erst im
Dezember, kann der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres
angezeigt werden.

Ohne Polizei: Unfall selber protokollieren

Bei reinen Blechschäden kommt die Polizei in der Regel nicht mehr,




um den Unfall aufzunehmen. Einzige Ausnahme der typische
Parkplatzrempler: Jemand beschädigt ein Auto, dessen Fahrer nicht
anwesend ist. - Darum gehört ein europäischer Unfallbericht unbedingt
ins Handschuhfach. Füllen die Beteiligten ihn sorgfältig aus, sind
alle für eine Schadenregulierung nötigen Fragen beantwortet. Übrigens
ist dieser Bericht bei Verkehrsunfällen in Deutschland kein
Schuldanerkenntnis. Er wird von den Beteiligten ausgefüllt,
unterschrieben und an die jeweils zuständigen Versicherer geschickt.
Den Unfallbericht gibt es beim eigenen Kfz-Versicherer.



Pressekontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse(at)huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung: Alois Schnitzer

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Datum: 20.11.2012 - 11:57 Uhr
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