28 Länder überwachen ukrainische Parlamentswahlen
(ots) -
Am 22. Oktober registrierte die zentrale Wahlkommission der
Ukraine die letzten 666 internationalen Beobachter für die
ukrainischen Parlamentswahlen am 28. Oktober 2012.Die Gesamtanzahl
der ausländischen Beobachter beläuft sich auf 3.797 Personen - sie
vertreten 28 Länder und 35 internationale
Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus werden über 130.000
nationale Beobachter am Wahlprozess beteiligt sein.
Die ukrainischen Parlamentswahlen ziehen verstärkte
internationale Aufmerksamkeit auf sich und Organisationen wie die
OSZE und das Europäischen Parlament (EP) entsenden
Beobachter-Delegationen. Die Aufgabe der Beobachter liegt
ausschliesslich in der Überwachung des Wahlprozesses, betonte
EP-Mitglied und Wahlbeobachter Michael Gahler in einem Interview mit
der Deutschen Welle. Er erklärte, jegliche Verstösse gegen den
Wahlprozess würden von einem Beobachter in einem Bericht
festgehalten, ohne dass dieser dabei in den Wahlprozess eingreife.
Laut Gahler werden die EP-Beobachter insbesondere darauf achten, ob
die ukrainische Bevölkerung Gelegenheit hat, ihr Wahlrecht auszuüben,
und ob die Stimmenauszählung transparent erfolgt.
Bei den ukrainischen Wahlen werden Langzeit- und
Kurzzeit-Beobachter anwesend sein. Einige der Langzeit-Beobachter
sind seit September 2012 in der Ukraine und verfolgen die Medien und
erstatten Berichte. CANADEM, CIS-EMO und OSZE haben bereits erste
Erkenntnisse veröffentlicht.
CIS-EMO kam am 22. Oktober 2012 zu dem Schluss, dass der
ukrainische Wahlvorgang wettbewerbsfähig sei und es keine eindeutigen
Mehrheiten gäbe. Obwohl die CIS-EMO-Beobachter Verstösse feststellen
konnten, entsprechen die Wahlen insofern bislang den demokratischen
Grundsätzen.
Die ukrainischen Parlamentswahlen finden am 28. Oktober 2012
statt. Den Wählern stehen knapp 34.000 Wahllokale im In- und Ausland
zur Verfügung, um ihre Stimmen in zwei Listen abzugeben - zum einen
für eine der 87 politischen Parteien, die für das Parlament
kandidieren, und zum anderen für ihren bevorzugten Kandidaten für den
jeweiligen Wahlbezirk.
Das diesjährige Wahlverfahren wird durch das neue Gesetz
geregelt, das im November 2011 vom Parlament verabschiedet wurde. Der
Gesetzesentwurf brachte das Mischwahlsystem zurück in die Ukraine.
Somit werden nun 225 Abgeordnete des ukrainischen Parlaments über
Parteilisten und 225 in Einzelwahlkreisen gewählt. Für die Wahlen
gilt eine Fünf-Prozent-Sperrklausel. Eine weitere Neuheit ist die
Installation von Webkameras in den Wahllokalen, die eine
Live-Übertragung ermöglichen.
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Datum: 23.10.2012 - 19:35 Uhr
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