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Kfz-Versicherungen / Genau vergleichen und rechtzeitig kündigen / ADAC: Was beim Versicherungswechsel beachtet werden muss

ID: 747973

(ots) - Autofahrer können auch in diesem Jahr bei einem
Wechsel der Kfz- Versicherung kräftig Geld sparen und sich
gleichzeitig mehr Leistung sichern. Erstmals im Angebot dabei sind
spezielle Tarife für das Wechselkennzeichen. Wer den Anbieter von
Kfz-Policen wechseln möchte, sollte laut ADAC folgende Regeln
beachten:

- Mehrere Angebote einholen und die Versicherungsleistungen genau
vergleichen, denn billig ist nicht immer gut. Die meisten Versicherer
haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre
erwei-tert. Neue Rückstufungen sind die Folge. Ein Rabattretter fällt
weg. Gegen Mehrbeitrag empfiehlt sich deshalb ein Rabattschutz.

- Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel zum Ende des
Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung
spätestens bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft
eingehen.

- Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die
Teilkasko. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch
den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, den es in der Teilkasko
nicht gibt.

- Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der
Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine
Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede
zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere
Selbstbeteiligung kaum lohnt.

- Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue unter Dach und
Fach ist. Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung bis auf
wenige Ausnahmen zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police
grundsätzlich nicht verweigern, aber bei der Teil- und Vollkasko sind
Versicherer frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten
Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den




Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche
Anbieter.

- Wer den 30.November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite
Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein
Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses außerordentliche
Kündi-gungsrecht von einem Monat besteht z.B. wenn die Versicherung
durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.

- Generell sollte das Kündigungsschreiben rechtzeitig per
Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jochen Oesterle
Tel.: +49(0)89/7676-3474
e-Mail: Jochen.Oesterle(at)adac.de

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Datum: 23.10.2012 - 15:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 747973
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Kategorie:

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