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Sicherheit geht vor: Auto-Tuning hat Grenzen / R+V-Infocenter: Autozubehör nur nach Vorschrift anbringen - bei unzulässigem Auto-Tuning sind Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz gefährdet

ID: 747824

(ots) - Sportlicher, schicker, individueller: Der Markt
für Auto-Tuning ist unüberschaubar groß - aber nicht jede
Fahrzeugveredelung wie bunte Unterbodenleuchten oder Gravuren an
Fahrzeugscheiben ist in Deutschland auch wirklich zulässig. "Wer sein
Auto aufpeppt, etwa mit einer erhöhten Motorleistung durch das
sogenannte Chip-Tuning, setzt sich und andere unter Umständen einer
höheren Gefahr aus", so Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der
R+V Versicherung. "Werden Optik oder Technik durch unzulässige Mittel
verändert, können sowohl die Betriebserlaubnis als auch der
Versicherungsschutz erlöschen." Er rät deshalb, nur zugelassene
Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen.

Für die Umrüstung des eigenen Autos gilt also: Genau auf die
Zertifikate von einem Sportlenkrad, dem Sportauspuff, zusätzlichen
Scheinwerfern oder anderen neuen Teilen achten. "In den Zertifikaten
steht, welche Vorschriften für die Montage im Sinn der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gelten und für welches
Fahrzeug das Zubehör geeignet ist", erklärt R+V-Experte Walter. "Die
Sicherheit muss auch nach dem Einbau gewährleistet sein." Durch ein
Gutachten bestätigt ein Fachmann vom TÜV die korrekte Montage. Die
Einbaubescheinigung muss der Autobesitzer dann der Zulassungsstelle
vorlegen, die alles in den Fahrzeugpapieren vermerkt.

Das R+V-Infocenter empfiehlt, Veränderungen am Fahrzeug direkt der
Kfz-Versicherung mitzuteilen. "Die Zertifikate der Zusatzteile
sollten zusammen mit den Fahrzeugpapieren immer griffbereit sein", so
Karl Walter.

Autoteile mit Zulassung

Nach der Prüfung dürfen die Teile nicht mehr verändert oder
eigenständig repariert werden. Ansonsten verfällt die Genehmigung
oder die Zulassung des Wagens. Das Fahrzeug kann dann aus dem Verkehr
gezogen werden - oder die Versicherung zahlt nicht im Schadenfall.





Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Beim Kauf von Autozubehör müssen die Zertifikate als Originale
vorliegen.
- Grelles Xenon-Licht darf nur mit zusätzlicher Ausrüstung
eingebaut werden.
- Veränderungen wirken auf das gesamte Fahrzeug: Erhöhte
Motorleistung erfordert bessere Bremsen.



Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
06172/9022-122
g.winter(at)arts-others.de

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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.10.2012 - 13:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 747824
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Wiesbaden


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Kategorie:

Automobilindustrie


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