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Pferdehaftpflicht: Ab wann Versicherungsschutz besteht

ID: 741088

Das Informationportal zur Pferdehaftpflichtversicherung informiert

(PresseBox) - Der Kauf eines Pferdes ist aufregend und mit viel organisatorischem Aufwand verbunden. Der Abschluss verschiedener Pferdeversicherungen gehört hier durchaus dazu, denn das Tier benötigt im Krankheitsfall einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, bei eventuell angerichteten Schäden muss wiederum Schadenersatz geleistet werden.
?Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher ebenso wichtig wie eine Pferdekrankenversicherung. Der Zeitpunkt, ab wann Versicherungsschutz bei diesen Verträgen besteht, ist allerdings recht unterschiedlich. Bei einer Krankenversicherung für Pferde muss in der Regel eine Wartezeit von einigen Wochen oder sogar einigen Monaten eingehalten werden. Man spricht hier von Karenzzeit, die je nach Versicherungsgesellschaft individuell vereinbart werden kann. Die Versicherungen wollen sich mit einer solchen Karenzzeit vor zu hohen Versicherungsansprüchen schützen, zugleich soll vermieden werden, dass die Versicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn das Tier bereits erkrankt ist.
?Bei der Pferdehaftpflichtversicherung hingegen gibt es eine solche Karenzzeit in der Regel nicht. Versicherungsschutz besteht hier mit Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch am Folgetag. Schließlich sind Haftpflichtschäden nie vorauszusehen und passieren in der Regel plötzlich und unerwartet. Daher kann der Haftpflichtfall ebenso gut am Tag nach Vertragsabschluss wie auch erst nach drei Jahren eintreten.?
Wird die Versicherung abgeschlossen, sollte man sich direkt nach dem Beginn des Versicherungsschutzes erkundigen. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang der Online-Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung, denn in diesem Fall besteht direkt mit dem Versand der Versicherungsunterlagen Versicherungsschutz. Der Vertrag wird hier nämlich direkt an die Vertragsabteilung weitergeleitet, die die Ausfertigung der Versicherungsverträge übernimmt.




?Damit der Versicherungsschutz jederzeit aufrecht erhalten werden kann, muss allerdings auch die Versicherungsprämie fristgerecht bezahlt werden. Sollte die Prämie nicht rechtzeitig eingehen, könnte ein eventueller Unfallschaden nicht reguliert werden. Hier lohnt es sich, das Lastschriftverfahren zu vereinbaren, denn so müssen Pferdehalter nicht selbst an die Überweisung der Prämie denken, sondern die Versicherung übernimmt den Einzug fristgerecht, so dass die Versicherung stets vollständig bezahlt ist.

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Datum: 12.10.2012 - 14:06 Uhr
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