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Tipps für den Alltag: Augen auf und Fuß vom Gas / Wer in der Dämmerung durch Waldstücke fährt, muss mit Wildwechsel rechnen - Geschwindigkeit anpassen (BILD)

ID: 740745


(ots) -
Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch an: Besonders
wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen Autofahrer in
Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine durchführende Straße
queren. Deshalb sollte man auf jeden Fall langsam fahren, die
Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit sein. In der Vielzahl
der Fälle taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 Metern oder
noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist nicht allein,
sondern im Rudel. Wer zu schnell fährt, hat keine Chance zu bremsen.
Wichtig ist auch, sofort abblenden und hupen.

Jedes Jahr ereignen sich deutlich mehr als 200.000 Wildunfälle in
Deutschland, wobei ein Schaden im Durchschnitt fast 2.200 Euro
kostet, darauf macht die HUK-COBURG aufmerksam. Für Schäden, die
durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die
Teilkasko-Versicherung zuständig. Das gilt natürlich auch für Unfälle
mit Haarwild oder Raubvögeln oder Fasanen. Wichtig für Versicherte
mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese immer eine
Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener
Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der
Vollkasko aus.

Wenn es zum Unfall gekommen ist, sollte man auf jeden Fall die
Polizei rufen. Sie hilft, den Jagdpächter zu informieren und stellt
eine Bescheinigung über den Wildunfall aus. Letztere muss man seinem
Versicherer vorlegen, sobald der Schaden 1.000 Euro übersteigt.

Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das
Fahrzeug mit dem Haarwild - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder
Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt
und verreißt das Lenkrad. Und es gibt Autofahrer, die dem Tier
bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden.





Die Teilkasko zahlt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das
Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein
größerer Schaden verhindert wurde. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung
muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit einem
Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Wer jedoch für einen
Hasen bremst, muss nicht unbedingt ohne Versicherungsschutz dastehen,
vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Die
Vollkasko-Versicherung springt im Allgemeinen für die Folgen eines
Unfalls ein, solange dieser nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.



Pressekontakt:

HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse(at)huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung: Alois Schnitzer

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Datum: 12.10.2012 - 11:05 Uhr
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