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Schutz gegen Verleumdungen im Netz - Arag bietet erste Onlinemobbing-Police

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(IINews) - Der Düsseldorfer Versicherungsanbieter Arag bringt als erstes deutsches Unternehmen einen Rechtsschutz für private Internetnutzer. Die Police kommt dabei nicht nur bei Missbrauchsfällen persönlicher Daten, sowie dem Schutz bei Auseinandersetzungen um Onlineeinkäufe auf, sondern beinhaltet auch einen Service gegen Verleumdungen im Internet. Preisvergleich-versicherungen.de berichtet über die Hintergründe:
Liegt ein Fall von Online-Mobbing vor, greifen gewöhnliche Rechtsschutzpolicen oftmals nicht. Die neue Arag-Police umfasst dagegen einen Schutz vor Verleumdungen und Beleidigungen im Internet und stellt den Opfern im Schadensfall beratende Psychologen zu Verfügung. Außerdem beauftragt das Versicherungsunternehmen Dienstleister, die die rufschädigenden Beschimpfungen sicher aus dem Internet entfernen. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro ohne Selbstbeteiligung kostet die Police eine Familie rund 9,90 Euro im Monat. Verbraucherschützer stehen der neuartigen Versicherung jedoch äußerst skeptisch gegenüber. So beschreibt der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein, gegenüber der Financial Times Deutschland, dass die übliche Versicherungssumme viel zu gering angesetzt sei, um im Schadensfall wirklich etwas ausrichten zu können. Des Weiteren werden die vermeintlich rufschädigenden Online-Inhalte eines gemeldeten Schadensfalles akribisch von Anwälten überprüft. Damit soll festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um justiziable Inhalte handelt oder die Aussagen lediglich unanfechtbare Meinungsäußerungen darstellen, deren Kritikpunkte durchaus einen Wahrheitsgehalt aufweisen. Freie Meinungsäußerungen können dann nur auf Kosten des Versicherten aus dem Internet entfernt werden, so dass in diesem Zusammenhang völlig unklar ist, wann es sich um einen wirklichen Versicherungsfall handelt. Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbrauchern deswegen in einem Interview mit der Financial Times Deutschland, auf eine übliche Rechtsschutzpolice zurückzugreifen.





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Datum: 07.10.2012 - 17:54 Uhr
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