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Hauptuntersuchung / Bei Verspätung wird Kasse gemacht / ADAC Check zeigt: Keine Gegenleistung für erhöhte Prüfgebühr

ID: 729360

(ots) - Autofahrer, die ihren Pkw mehr als zwei Monate zu
spät zur Hauptuntersuchung (HU) vorfahren, müssen seit dem 1. Juli
2012 eine rund 20 Prozent höhere Prüfgebühr berappen. Dies sei, so
die Prüforganisationen, dem Mehraufwand der damit verbundenen
Ergänzungsprüfung geschuldet. Wie eine aktuelle Stichprobe des ADAC
bei TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS zeigt, wird zwar bei allen Prüfstationen
die höhere Gebühr kassiert, ein technischer Check, der über die
normale HU hinausgeht, fand jedoch in keinem einzigen Fall statt.

Bei der ADAC Stichprobe an verschiedenen Prüfstellen in ganz
Deutschland wurden ein elf Jahre alter Fiat Marea und ein acht Jahre
alter Audi A2 zur HU und zur Abgasuntersuchung angemeldet. Bei beiden
Autos war der reguläre Prüftermin um vier Monate überzogen worden.
Die Techniker des Automobilclubs wollten herausfinden, ob und in
welchem Umfang die Prüforganisationen Ergänzungsarbeiten durchführen.
Heraus kam dabei, dass zwar die Punkte, die auch bei einer normalen
Hauptuntersuchung vorgesehen sind, abgearbeitet wurden, es jedoch
keine zusätzlichen technischen Kontrollen gab.

Nach Meinung des ADAC sind die zusätzlich aufgeführten Punkte im
Rahmen einer Ergänzungsprüfung lediglich Füllpunkte oder werden mit
anderer Bezeichnung erneut aufgeführt. So ist etwa bei der Kontrolle
der Bremsen vorgesehen, die Anlage zusätzlich auf die Dichtheit zu
überprüfen. Dies geschieht jedoch schon bei jeder normalen HU und
stellt somit keinen Mehraufwand dar. Zudem verlangt der erweiterte
Prüfkatalog die Überprüfung der Frontscheibe - ein Punkt, der schon
im normalen Prüfkatalog vorgesehen ist. Und auch der Zustand der
Scheinwerfer muss bei einer normalen HU geprüft werden.

Der ADAC fordert, die Erhöhung der Prüfgebühr bei Überschreitung
des HU-Termins wieder abzuschaffen. Für eine erweiterte technische




Prüfung gibt es laut Club keinen Grund, sie füllt lediglich die
Kassen der Prüforganisationen. Der ADAC stellt klar: Strafgebühren zu
erheben ist allein Sache des Staates. Für eine Überziehung der
HU-Frist sieht der Bußgeldkatalog mindestens 15 Euro vor. Bei über
acht Monaten drohen mindestens 40 Euro sowie zwei Punkte in
Flensburg. Dies reicht aus Sicht des ADAC aus. Einen Gewinn für die
Verkehrssicherheit bringt die neue Prüf-Verordnung jedenfalls nicht.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Andreas Hölzel
Tel.: +49 (0)89 7676 5387
E-Mail: andreas.hoelzel(at)adac.de

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Datum: 26.09.2012 - 06:00 Uhr
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