MMC wird weiter gegen Studionutzung in Hürth vorgehen
(ots) - Das Landgericht Köln verneint die für eine
Einstweilige Verfügung notwendige Eilbedürftigkeit - Die Magic Media
Company TV-Produktionsgesellschaft mbH (MMC) wird ihre Ansprüche im
normalen Klageverfahren durchsetzen.
Das Landgericht Köln hat heute die zunächst erlassene Einstweilige
Verfügung gegen den Immobilienfonds Köln-Ossendorf-Hürth I GbR nach
mündlicher Verhandlung wieder aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts
ist die Sache nicht so eilbedürftig, dass sie durch Erlass einer
Einstweiligen Verfügung entschieden werden muss. Sie sollte dem
Gericht zu Folge stattdessen mit Hilfe eines normalen Klageverfahrens
durchgesetzt werden.
Andre van Eijden, Geschäftsführer der MMC, zu dem Ergebnis der
Gerichtsverhandlung: "Das ist eine gute Entscheidung für die MMC. Ich
freue mich, dass das Landgericht Köln in der mündlichen Verhandlung
am 31.08. die Gültigkeit der Wettbewerbsklausel bestätigt hat, nach
der die Studios in Hürth derzeit nicht für Film- und
Fernsehproduktionen genutzt werden dürfen. Wir haben das Mittel der
Einstweiligen Verfügung genutzt, um auch der Branche schnell ein
klares Signal zu geben. Dies ist gelungen, denn der Markt hat
verstanden, dass das Studio-Angebot der vom Fonds in Hürth an den
Start gebrachten Betreibergesellschaft MP Medienparks gegen die
mietvertraglichen Absprachen verstößt und keinen Bestand haben wird.
Jetzt werden wir unser Recht in einem Hauptsacheverfahren
durchsetzen."
Das Gericht hält es für notwendig und ausreichend, dass die MMC
ihr Recht auf Unterlassung von Studiobetrieb in Hürth in einem
normalen Klageverfahren durchsetzt. In der mündlichen Verhandlung
ließ das Gericht keinen Zweifel daran, dass es die Klausel im
Mietvertrag für wirksam hält, nach welcher das Gelände in Hürth im
Anschluss an die durch den Vermieter ausgesprochene Kündigung für
fünf Jahre nicht für einen Studiobetrieb für Film- und
Fernsehproduktionen genutzt werden darf.
MMC wird deshalb umgehend ein entsprechendes Klageverfahren
einleiten.
Ob zusätzlich auch das Eilverfahren noch weiter verfolgt wird -
MMC hätte das Recht, gegen die Entscheidung des Landgerichts Köln
Berufung einzulegen - wird MMC noch prüfen.
Darüber hinaus prüft MMC, wegen der nun bekannt gewordenen
laufenden Verstöße gegen das Verbot der Studionutzung in Hürth
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Pressekontakt:
Magic Media Company TV-Produktionsgesellschaft mbH
Hans-Jörg Seibold
Leiter PR & Marketing
Tel.: +49 (0) 221 250 1139
E-Mail: hans-joerg.seibold(at)mmc.de
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Datum: 21.09.2012 - 13:25 Uhr
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