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Zu viel des Guten: Daueraufträge im Auge behalten

ID: 723552

Bremer Inkasso GmbH zahlt jährlich rd. 20.000 EUR an Schuldner zurück.

Daueraufträge werden, einmal angelegt, häufig stiefmütterlich behandelt. Wer sie nicht regelmäßig auf Aktualität überprüft, hat oft finanzielle Nachteile.

(IINews) - Einmal Hand aufs Herz: Kontrollieren Sie immer sorgfältig Ihre Kontoauszüge? Würde Ihnen jede fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchung auffallen? Ja? Gut so! Aber haben Sie auch alle Ihre Daueraufträge im Griff? Haben Sie schon einmal vergessen, so einen Auftrag zu stoppen, als z. B. alle Raten bezahlt waren? Und passen Sie Ihre Daueraufträge auch immer rechtzeitig an, wenn sich dank niedrigen Verbrauchswerten z. B. der monatliche Abschlag bei einem Energieversorger o. Ä. verändert hat, oder z. B. mal ein Beitrag gesenkt wurde?

Da geht es doch ums eigene Geld, meinen Sie?! Und wer zahlt schon gerne mehr, als er muss!? Das geschieht häufiger als man glauben mag. Jedoch wohl weniger aus Freundlichkeit und mit Schenkungsabsicht, sondern vielmehr aus Unachtsamkeit.

Auch Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, hat ständig mit diesem Thema zu tun. „Wir zahlen jedes Jahr rund 20.000,00 Euro an Geldern zurück, die zu viel bezahlt wurden“, so Drumann. „Haben wir im Auftrag eines Mandanten mit dessen Schuldner eine Vereinbarung treffen können, dass eine noch offene Forderung z. B. durch Ratenzahlungen getilgt wird, wird dazu der Einfachheit halber vom Schuldner häufig ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet. Dabei kommt es dann jedoch nicht selten vor, dass dieser nach Begleichung der Forderung nicht wieder beendet wird. Das geschieht sogar selbst dann, wenn wir z. B. vor der letzten Rate dem Schuldner mitteilen, wie der jetzt nur noch ausstehende Restbetrag lautet. Ja, manchmal müssen wir sogar mehrmals anfragen, wohin der überzahlte Betrag überwiesen werden soll“, fügt Drumann an.

„Diese Gelder sind wohlgemerkt Gelder, die zu viel gezahlt wurden, nachdem der Gläubiger bei erfolgreichem Einzug der Gesamtforderung seine Forderung zu 100% erhalten hat. Ebenso hat der Schuldner dann des Weiteren alle Kosten, die dem Gläubiger durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder im gleichen Umfang eines Inkassounternehmens entstanden sind, als Verzugsschaden gezahlt. Er hat seine Schuld also komplett getilgt.




Ein Schuldner sollte sich ruhig zwischendurch immer mal wieder nach dem Stand seiner Forderung erkundigen und die Gesamtforderung im Auge haben. Besonders dann, wenn vielleicht auch Dritte auf die Forderung einzahlen, wie z. B. Familienangehörige oder Freunde, die helfen wollen. Wichtig ist vielleicht auch noch zu erwähnen“, so Bernd Drumann, „generell alle Briefe von Inkassounternehmen oder Anwälten sorgfältig zu lesen, ggf. zu reagieren und auch aufzuheben. Ebenso ist eine ordnungsgemäße Buchhaltung das A und O für jeden Gewerbetreibenden, damit es erst gar nicht zu Forderungen bzw. auch zu Überzahlungen kommt. Wachsamkeit und Sorgfalt im Umgang mit dem eigenem Geld gilt aber ebenso für jede Privatperson“, fügt der Geschäftsführer an.

„Als Inkassounternehmen sind wir Dienstleister und handeln im Auftrag. Diesen Auftrag und das damit in uns gesetzte Vertrauen nehmen wir sehr ernst! Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, den Schuldner auf seine Überzahlung hinzuweisen und das Geld entsprechend zurück zu überweisen. Wir gehen davon aus, dass jeder seriöse Rechtsdienstleister so mit Fremdgeldern verfährt, wenn gleich es dafür natürlich keine Garantie gibt.

Nicht zuletzt trägt unser Unternehmen das TÜV-Siegel „geprüftes Inkasso“. Der sorgfältige Umgang mit eingezogenen Geldern ist dafür einer der Prüfparameter. Zudem sind wir Mitglied im BDIU e.V. (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmer), dessen über 560 Mitgliedsunternehmen sich hohe Qualitätsstandards gesetzt haben und sich einer strengeren Kontrolle unterziehen, als vom Gesetzgeber gefordert.“

„ Zuviel des Guten? - Wenn es um seriöse Arbeitsweise geht – niemals!“ so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH abschließend.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs. Bundesweit und international nehmen seit Jahren Industrie- und Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe, Verlage, Banken, Steuerberater, Ärzte und auch Privatpersonen die Dienstleistung des Inkassounternehmens in Anspruch. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Einzelunternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tätig. Aktuell sind ca. 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale der Bremer Inkasso GmbH beschäftigt. Das Unternehmen bietet seinen Mandanten faire und transparente Konditionen. Die Sachbearbeitung bei der Bremer Inkasso GmbH erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Etwa 70 Prozent der erteilten Inkassoaufträge werden so schon vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund qualitativ hoher Standards erhielt die Bremer Inkasso GmbH vom TÜV in 2010 das Zertifikat „Geprüftes Inkasso“ und ist zudem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.



Leseranfragen:

Bremer Inkasso GmbH
Eva-K. Möller
Norderoog 1, 28259 Bremen
Tel. +49 (0)421-84106-25
Fax +49 (0)421-84106-21
E-Mail : moeller(at)bremer-inkasso.de



PresseKontakt / Agentur:

Bremer Inkasso GmbH
Eva-K. Möller
Norderoog 1, 28259 Bremen
Tel. +49 (0)421-84106-25
Fax +49 (0)421-84106-21
E-Mail : moeller(at)bremer-inkasso.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Emoeller
Datum: 18.09.2012 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Eva-K. Möller
Stadt:

Bremen


Telefon: 0421/8410625

Kategorie:

Handel


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