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Hilfe, ich erbe! / Was tun, wenn man erbt und der Nachlass vor allem Schulden sind?

ID: 723213

(ots) - Leider kann man nicht nur wertvolle Dinge
erben, sondern auch Schulden. "Wenn man absolut sicher ist, dass der
Nachlass überschuldet ist, sollte man das Erbe ausschlagen", rät Dr.
Hubertus Rohlfing, Fachanwalt für Erbrecht in Hamm, im
Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Die Erklärung muss allerdings
innerhalb von sechs Wochen beim Amtsgericht vorliegen. Doch Vorsicht:
Dies rückgängig zu machen, ist nur selten möglich. Bei Zweifeln oder
wenn Unklarheit über die Vermögensverhältnisse besteht, kommt man um
fachanwaltliche Beratung kaum herum. Je nach Sachlage kann eine
"Dürftigkeitseinrede" gegenüber Gläubigern nötig sein, eine
"Nachlassinsolvenz" oder eine "Nachlassverwaltung" beim Amtsgericht.
Eine verschleppte Nachlassinsolvenz ist sogar strafbewehrt. Erben
kann also ziemlich gefährlich sein.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 9/2012 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.senioren-ratgeber.de



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Datum: 18.09.2012 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 723213
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