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Mehrwertsteuer Berechnung mit einem Mehrwertsteuerrechner

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Besonders für die Vorsteueranmeldung zu empfehlen: ein Mehrwertsteuerrechner


(PresseBox) - Die Mehrwertsteuer wird auch als Umsatzsteuer bezeichnet und ist eine sogenannte Verbrauchssteuer, welche den Austausch zwischen zwei Parteien im Sinne von Leistungen besteuert. Mit einem MwSt Rechner ist die Ermittlung des genauen Betrages online möglich. Sie wird grundsätzlich von dem jeweiligen Erlös bemessen, den ein Unternehmer für seine Leistung erzielt. Als Steuer wird eine Leistung immer ohne einen Anspruch auf eine Gegenleistung bezeichnet. Das Wort "Steuer" stammt dabei ursprünglich aus dem Althochdeutschen und wird als "Stütze" bezeichnet.
Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt nach wie vor 19%
Die Mehrwertsteuer bemisst sich nach dem jeweiligen Erlös und wird im prozentualen Sinne berechnet. Die bestehenden Regelungen in Bezug auf die Berechnung der Mehrwertsteuer beruhen darauf, dass sich mittels des einfachen Dreisatzes der Nettobetrag sowie der Steueranteil auf schnellem Wege errechnen lassen. Dabei wird der Bruttobetrag in den Taschenrechner eingetippt und durch die Zahl 119 dividiert; das Ergebnis muss anschließend mit der Zahl 100 multipliziert werden und man erhält das Ergebnis der Mehrwertsteuer. Die dritte Stelle nach dem Komma wird dabei jeweils auf- oder abgerundet.
Durch den Prozentsatz der Mehrwertsteuer werden somit alle gekauften Güter teurer; dieses ist immer auf der Quittung unter der Bezeichnung "Mwst" aufgelistet. In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer auf die meisten Güter 19 Prozent aber es gibt auch Güter (zum Beispiel Lebensmittel oder Bücher), welche nur mit 7 Prozent besteuert werden. Die Werte sind bei einem Mehrwertsteuer Rechner natürlich bereits einprogrammiert.
Empfehlenswerte online Mehrwertsteuerrechner im Internet sind:
http://www.mehrwertsteuerrechner.de
http://www.mwstrechner.com
Diese Rechner sind kostenlos. Die IP des Users wird von den Seitenbetreibern nicht gespeichert, genauso wenig wie die eingegebenen Daten.




Die MwSt ist eine Entgeltbesteuerung
Besteuert werden dabei immer Lieferungen und auch sonstige Leistungen gegen Entgelt, wenn ein Unternehmer diese im Inland ausführt. Als Entgelt wird dabei immer all das bezeichnet, was dafür der Empfänger oder auch Dritte aufwenden muss, um die Leistungen anschließend auch zu erhalten. Laut dem Mehrwertsteuergesetz aber soll letzten Endes stets nur der Endverbraucher mit der Steuer tatsächlich belastet werden. Dem Mehrwertsteuerrechner ist das letztlich egal.

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Datum: 13.09.2012 - 16:34 Uhr
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