Presserechtliches Informationsschreiben Edith und Egon Geerkens
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(IINews) - Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen an, dass wir Frau Edith und Herrn Egon Geerkens presserechtlich vertreten. Unsere ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird hiermit anwaltlich versichert.
Aus aktuellem Anlass und aufgrund der Folgeberichterstattung rund um den Rücktritt des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff weisen wir Sie auf die folgende Rechtslage hin:
Edith und Egon Geerkens sind keine Personen der Zeitgeschichte. Eine Berichterstattung über den Umstand hinaus, dass Frau Geerkens Herrn Wulff einen Kredit gewährt hat, ist daher nicht zulässig. Insbesondere sind Schilderungen aus der Privatsphäre oder bildliche Darstellungen unserer Mandanten unzulässig.
Wir sind gehalten, gegen jede rechtswidrige Berichterstattung – insbesondere über das Privatleben unserer Mandanten – gerichtlich vorzugehen. Wir bitten dringend, den Schutz der Privatsphäre unserer Mandanten zu respektieren.
Dr. Ralph Oliver Graef
Rechtsanwalt
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 12.09.2012 - 18:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Hamburg
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Medien & Unterhaltung
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