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PC-WELT: "Router-Zwang" in DSL-Verträgen ist gesetzeswidrig

ID: 715123

(ots) - Zwang zur Nutzung bestimmter Geräte gesetzlich
verboten / Anbieter dürfen Kunden die DSL- und VoIP-Zugangsdaten zur
Einrichtung von Fremd-Routern nicht vorenthalten / Anhörungen durch
Bundesnetzagentur laufen / Hauptgrund für "Router-Zwang" vermutlich
Senkung der Support-Kosten

Wer einen DSL-Internet-Vertrag abschließt, muss in aller Regel
einen entsprechenden Router gleich dazu bestellen - ganz egal, ob man
diesen tatsächlich benötigt. Zudem blockieren Internet-Anbieter
oftmals den Anschluss eines Fremdgerätes an die Telefon- oder
Internet-Leitung, indem sie den Kunden die dafür nötigen Zugangsdaten
vorenthalten. Die Zeitschrift PC-WELT weist in ihrer neuen Ausgabe
(10/2012, EVT 7. September) darauf hin, dass dieses Vorgehen
juristisch eigentlich verboten ist. Demnach genießen Kunden laut
"Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen"
(FTEG) prinzipiell das Recht auf Wahlfreiheit, solange der Router der
Wahl die technischen Grundanforderungen zur Nutzung erfüllt. Auch die
Bundesnetzagentur vertritt diesen Standpunkt und führt aktuell
Anhörungen bei verschiedenen Internet-Providern durch. Momentan ist
jedoch offen, wann dazu mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Laut PC-WELT stellen einige Provider ihren Kunden zur Einrichtung
des heimischen Internet-Anschlusses neben der nötigen Hardware nur
noch einen einzigen Installationscode zur Verfügung. Dieser macht
zwar die Inbetriebnahme des jeweils mitgelieferten Routers sehr
einfach. Dessen Konfiguration verläuft nach der einmaligen Eingabe
des Codes vollautomatisch und dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Allerdings bleiben die Zugänge zur DSL- und Voice-over-IP-Nutzung,
die mittlerweile immer öfter den klassischen Telefon-Anschluss
ersetzt, ohne die Eingabe von detaillierten Zugangsdaten für
Fremd-Router gesperrt. PC-WELT vermutet dahinter den Versuch seitens




der Provider, Support-Kosten zu senken, da die automatische
Konfiguration weniger fehleranfällig sei als eine manuelle
Einrichtung. Welche Anbieter bei der Preisgabe von detaillierten
Zugangsdaten besonders restriktiv sind, und wie sich ein Fremdgerät
unter Umständen trotzdem nutzen lässt, das erfahren PC-WELT-Leser in
der aktuellen Ausgabe.



Pressekontakt:
Arne Arnold,
Redaktion PC-WELT,
Tel.: 089/360 86-183,
E-Mail: aarnold(at)pcwelt.de,
www.pcwelt.de

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Datum: 06.09.2012 - 08:55 Uhr
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