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Funkzeugnis als Sicherheitsaspekt

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(IINews) - Ein Funkzeugnis wird benötigt, um den Seefunkdienst im internationalen Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten ausüben zu dürfen. Das internationale Funkzeugnis gilt weltweit und ist darüber hinaus unbefristet gültig. Ein Funkzeugnis kann erst ab dem 15ten Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Dabei besteht die theoretische Fachprüfung aus einem Fragebogen. Darüber hinaus sind Teile der theoretischen Prüfung die Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache. Auch das internationale phonetische Alphabet ist Element der Prüfung, wobei auch Englischkenntnisse geprüft werden.

Die Prüfung für ein Funkzeugnis kann bei Boot-Fahrschulteam.com durchgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse beziehen sich auf den mobilen Seefunkdienst, das GMDSS, den öffentlichen Seefunkdienst sowie die englische Sprache, um auf See Informationen austauschen zu können. Diese Kenntnisse müssen für die Ablegung der Funkzeugnis Prüfung nachgewiesen werden.

In der praktischen Prüfung handelt es sich um bestimmte Pflichtaufgaben, die durchgeführt werden müssen. Diese beziehen sich auf den terrestrischen Seefunk, das Aussenden eines Notalarms, Kanalwechsel, eine Funkstille zu gebieten, Abwicklung des Not- und Routineverkehrs sowie die Speicherabfrage. Hierbei wird eine UKW-(GDMSS)-Anlage bedient.

Selbstverständlich können bei Boot-Fahrschulteam.com auch die entsprechenden Bootsführerscheine absolviert werden. Die praktischen Stunden finden direkt in Frankfurt am Main statt, wobei die Absolvierung auch nebenberuflich möglich ist.



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Datum: 04.09.2012 - 10:40 Uhr
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