OLG-Urteil zu dpa-Geschäftsbedingungen ist nach BGH-Beschluss rechtskräftig
(ots) - Die Nachrichtenagentur dpa hat sich in einem
Rechtsstreit mit einem Wettbewerber endgültig durchgesetzt: Ein
Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main zu Bestimmungen in
den Geschäftsbedingungen der dpa ist jetzt rechtskräftig geworden.
Zwei Gerichte hatten diese Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen
der dpa für zulässig erklärt: das Landgericht Frankfurt/Main im
Oktober 2010 sowie als Berufungsinstanz das OLG Frankfurt/Main im
Oktober 2011 (Az.: 6 U 267/10).
Zugleich hatte das OLG eine Revision nicht zugelassen, worauf der
unterlegene Wettbewerber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde
beim Bundesgerichtshof einlegte. Der I. Zivilsenat des BGH hat diese
Beschwerde nun zurückgewiesen, weil er keinen Grund sah, das
OLG-Urteil einer Revision zu unterziehen (Az.: I ZR 215/11).
In einem anderen Streit mit dem Wettbewerber vor dem Landgericht
Hamburg konnte die dpa ihre Rechtsauffassung dagegen in erster
Instanz nicht durchsetzen. Das Gericht wies am Dienstag eine
Markenrechtsklage ab, die die dpa aufgrund einer Vielzahl von
Verwechselungen mit dem anderen Unternehmen eingereicht hatte, um
ihre etablierte Marke zu schützen. dpa wird die Entscheidung genau
prüfen, eine Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ist
möglich.
In den vergangenen Wochen hatte die dpa bereits zwei Verfahren vor
dem Landgericht Köln für sich entscheiden können, in denen sie die
Beklagte war. So bestätigte das Gericht, dass sich die Agentur
weiterhin als Marktführer bezeichnen darf - ein Mitbewerber hatte
dies in einem bestimmten Zusammenhang angezweifelt. In dem anderen
Rechtsstreit hatte derselbe Mitbewerber der dpa eine öffentliche
Äußerung verbieten lassen wollen. In dieser hatte sich dpa kritisch
zur internationalen Erfahrung des Wettbewerbers geäußert. Das
Landgericht Köln erklärte die Äußerung aber für zulässig.
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Datum: 28.08.2012 - 12:10 Uhr
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