Zur geplanten Reform der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten
(ots) - In der medienrechtlichen Fachzeitschrift
"Kommunikation & Recht" (Deutscher Fachverlag) nehmen der
stellvertretende Direktor der Landesmedienanstalt Saarland (LMS), Dr.
Jörg Ukrow, und der Justiziar der Hessischen Landesanstalt für
privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), Dr. Murad Erdemir,
Stellung zur geplanten Reorganisation der Arbeit der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten. Zugleich üben sie
deutliche Kritik an der hierzu in der Zeitschrift Multimedia und
Recht (MMR 2012, 360 ff.) veröffentlichten Position des Münchener
Rechtsanwalts Dr. Marc Liesching.
Mit Ukrow, zugleich stellvertretender Direktor des Instituts für
Europäisches Medienrecht (EMR), und Erdemir, zugleich
Lehrbeauftragter für Jugendmedienschutzrecht an der
Georg-August-Universität Göttingen, setzen sich zwei namhafte
Experten auf den Gebieten des Rundfunk- und Jugendmedienschutzrechts
in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eingehend mit der geplanten
Umstrukturierung der KJM auseinander. Diese zielt im Kern auf eine
Integration der Geschäfts- und Stabsstelle der KJM in die Gemeinsame
Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten in Berlin ab und bindet die
Landesmedienanstalten infolge der Auflösung der KJM-Stabsstelle,
aktuell noch bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM)
angesiedelt, zugleich stärker in die Arbeitsabläufe beim
Jugendmedienschutz ein.
Mit der Umstrukturierung, so Ukrow und Erdemir, geht keine
maßgebliche Zunahme des Einflusses der Landesmedienanstalten auf die
Entscheidungsfindung ihres Organs KJM einher. Insbesondere sehe die
geplante Reorganisation der KJM-Arbeit keine eigenständige und
abschließende angebotsinhaltliche Prüfkompetenz einzelner
Landesmedienanstalten vor, sodass das Leitprinzip der
Vereinheitlichung der Aufsichtsstrukturen entgegen der Position
Lieschings nicht tangiert sei. Auch die Staatsferne der KJM werde
hierdurch nicht in Frage gestellt, zumal diese bereits aktuell gerade
nicht durch die "Staatsbank" der Bund/Länder-Vertreter, sondern
vielmehr erst durch die gleiche Anzahl der Mitglieder aus dem Kreise
der binnenpluralistisch strukturierten und staatsfern operierenden
Landesmedienanstalten abgesichert werde.
Auch nach dem Vollzug der KJM-Reform bleibt eine "gleichermaßen
effiziente wie rechtskonforme Jugendmedienschutz-Aufsicht"
gewährleistet, so das Fazit von Ukrow und Erdemir in der
Septemberausgabe von "Kommunikation & Recht" (K&R).
Ab dem 24. August 2012 steht der Artikel unter
www.kommunikationundrecht.de zum kostenfreien Download zur Verfügung.
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Datum: 20.08.2012 - 11:00 Uhr
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