Neue OZ: Kommentar zu Doping
(ots) - Fehlende gesetzliche Grundlage
Wird ein Sportler des Dopings überführt, wird er bestraft. Erfolge
können ihm aberkannt werden, zumeist gesperrt. Doch hinter jedem
dopenden Sportler steht ein dopender Arzt. Ein Arzt, der geschworen
hat, zu helfen und zu heilen, stattdessen aber bei der Gabe von
Medikamenten zur Leistungssteigerung mit dem Leben von Athleten
spielt.
Schon die Einstellung des Verfahrens gegen den Erfurter
Sportmediziner Andreas Franke, der Sportlerblut mit UV-Licht
bestrahlte, zeigte, wie groß die rechtlichen Schlupflöcher
hierzulande sind. Dass die Freiburger Mediziner ihrer Verantwortung
entbunden werden, weil die Sportler gewusst hätten, auf was sie sich
einließen, ist nicht nachzuvollziehen. Und dass es keine
"hinreichenden Verstöße gegen Strafbestimmungen gegeben" habe? Das
liegt nicht an den Vergehen, die es nachweislich gab, sondern an den
fehlenden Strafbestimmungen.
Sie müssen gesetzlich formuliert werden, damit künftig nicht nur
die Sportler bestraft werden, sondern auch die Ärzte dahinter. Bei
ihnen muss man ansetzen, will man Doping eindämmen. Sie geben die
Medikamente, ihnen vertrauen die Sportler. Und sie hören nur auf,
wenn ihnen Konsequenzen drohen. So werden sie nicht abgeschreckt.
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Datum: 19.08.2012 - 22:00 Uhr
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