TÜV NORD Mobilität: Fast die Hälfte fährt auf BF17 ab
(ots) - Insgesamt 45,8 Prozent aller Führerscheinneulinge
nutzen die Möglichkeit, schon mit 17 Jahren begleitet im Auto am
Straßenverkehr teilnehmen zu können. Wie TÜV NORD Mobilität mitteilt,
ist dieser Prozentsatz von Bundesland zu Bundesland durchaus
unterschiedlich. Gestiegen ist er aber im Vergleich zum Vorjahr
überall. TÜV NORD Mobilitätsvorstand Klaus Kleinherbers: "Gerade in
ländlichen Gebieten ist das Interesse am Begleiteten Fahren ab 17
besonders groß. Wer zur theoretischen und praktischen Fahrprüfung
kommt, wird von Eltern und Freunden intensiv unterstützt. Im
Vergleich zu anderen Führerschein-Bewerbern liegt die Zahl der
bestandenen Prüfungen beim Begleiteten Fahren um zehn Prozent höher."
Beim 'Begleiteten Fahren ab 17' dürfen Jugendliche früher den
Führerschein machen und auch früher Auto fahren. Bis zu ihrem 18.
Geburtstag dürfen sie allerdings nur mit einer Begleitperson am
Steuer sitzen. Diese ist in der Prüfungsbescheinigung des
Fahranfängers eingetragen und hat bei den Fahrten die Aufgabe, den
Jugendlichen an eine sichere Fahrweise heranzuführen. So bekommen die
jungen Autofahrer mehr Routine und Sicherheit und vor allen Dingen
das, was sie über eine solide Ausbildung in der Fahrschule hinaus im
realen Straßenverkehr am meisten brauchen: Erfahrung im wahrsten
Sinne des Wortes.
Klaus Kleinherbers: "Junge Autofahrer sind besonders häufig in
Unfälle verwickelt. Die wichtigsten Gründe dafür sind überhöhte
Geschwindigkeit und Alkohol. Durch das begleitete Fahren werden
Verantwortungsgefühl und Rücksichtnahme im Verkehr gestärkt. Auch
deswegen hat sich TÜV NORD sehr dafür eingesetzt, den Modellversuch
bundesweit in reguläres Recht zu überführen."
Die jetzt von TÜV NORD veröffentlichten Zahlen zeigen deutlich,
dass sich 'der Führerschein mit 17' bei den jungen Menschen zu einem
Renner entwickelt hat. Im Norden nutzen 45,8% der
Führerscheinaspiranten die Möglichkeiten des BF 17. Im Jahr zuvor
waren es noch 43,2 %. In Niedersachsen, wo bereits ab 2004 ein
entsprechender Modellversuch lief, sind es sogar 48,4 % mit ebenfalls
steigender Tendenz (Vorjahr 46,1 %).
Das 'Begleitete Fahren' ist seit Anfang 2011 bundesweit Teil des
Dauerrechts. Die Teilnahme am 'Begleiteten Fahren' ist freiwillig und
muss ausdrücklich beantragt werden. Das Mindestalter 18 bleibt
allerdings der Regelfall.
Als Begleitpersonen kommen übrigens nur Personen in Frage, die
mindestens 30 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre im Besitz
einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder 3) sind. Sie dürfen
überdies nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in
Flensburg haben.
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Datum: 06.08.2012 - 13:01 Uhr
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