Presserechtliches Informationsschreiben im Namen von Heidi Klum und ihren Kindern
(ots) - Ich zeige an, dass ich Frau Heidi Klum und ihre
Kinder in medienrechtlichen Angelegenheiten und im Zusammenhang mit
der heutigen Berichterstattung in der BILD-Zeitung anwaltlich
vertrete.
Die BILD-Zeitung hat die Kinder meiner Mandantin Heidi Klum heute
völlig ungepixelt abgebildet. Das ist rechtswidrig, denn meine
Mandantin hat niemals darin eingewilligt, dass diese Bilder irgendwo
gezeigt werden - weder in einem Film, noch in einer Zeitung. Die
Zustimmung beider Elternteile ist jedoch Voraussetzung dafür, dass
solche Bilder gezeigt werden dürfen.
Wir gehen für Frau Klum seit Jahren konsequent gegen die
Verbreitung von Bildern ihrer Kinder vor, wenn diese auf den Fotos
nicht unkenntlich gemacht wurden. Dabei wird es auch bleiben. Wir
fordern die Medien auf, die rechtswidrige Berichterstattung der
BILD-Zeitung nicht zu übernehmen und das Recht der Kinder auf ihre
Privatsphäre zu respektieren.
Pressekontakt:
HÖCKER Rechtsanwälte
Marken- & Medienrecht
RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M. (London)
Friesenplatz 1
D-50672 Köln
Tel.: +49 221 933 191 0
Fax: +49 221 933 191 10
hoecker(at)hoecker.eu
www.hoecker.eu
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 31.07.2012 - 16:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 691142
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Köln
Telefon:
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 139 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Presserechtliches Informationsschreiben im Namen von Heidi Klum und ihren Kindern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Höcker Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).