Verkehrsrecht / Problemfrei durch den Sommer / ADAC informiertüber das richtige Verhalten im Straßenverkehr
(ots) - Gerade jetzt im Hochsommer entstehen immer wieder
Situationen, in denen nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, was
richtig oder falsch ist. Mit welchem Schuhwerk darf man fahren, wenn
es nur mal schnell an den See geht? Wie und wo dürfen in der heißen
Jahreszeit Autofenster verdunkelt werden und was passiert, wenn man
auf der kurzen Strecke zum Strand eine Person zu viel dabei hat? Der
ADAC hat die Antworten:
Sind Flip Flops am Steuer erlaubt?
Grundlegend spricht nichts dagegen, sich mit Flip Flops oder sogar
barfuß hinters Steuer zu setzen. Allerdings können im Falle eines
Unfalls Probleme auftreten. Vor Gericht wird dies möglicherweise als
Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet, wodurch ein mögliches
Mitverschulden vorliegen kann. Zusätzlich könnte in diesem Fall auch
die Vollkaskoversicherung ihre Leistungen teilweise oder sogar ganz
verweigern. Daher ist es ratsam, mit festem Schuhwerk zu fahren, um
so eventuelle Probleme im Vorfeld zu vermeiden.
Kann das Autofenster zum Schutz vor der Sonne verklebt werden?
Solange dadurch das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinflusst wird,
dürfen die hinteren Scheiben verklebt werden. Die Windschutzscheibe
und die vorderen Seitenfenster müssen aber in jedem Fall frei
bleiben. Allerdings darf zum Verkleben nur eine speziell zugelassene
Folie verwendet werden. Der ADAC rät daher zu mobilen Lösungen:
Beispielsweise einen Sonnenschutz, der mit Saugnäpfen an den
Fensterscheiben befestigt werden kann.
Darf bei einer kurzen Fahrt zum Strand mehr als die zugelassene
Personenzahl ins Auto?
Ganz egal wie kurz die Strecke ist, die zugelassene Personenzahl
darf in keinem Fall überschritten werden. Das bedeutet, dass nur so
viele Leute befördert werden dürfen, wie Sicherheitsgurte vorhanden
sind. In Fahrzeugen, für die keine Ausrüstungspflicht besteht, zum
Beispiel Oldtimer, darf die Anzahl der mitfahrenden Personen die
Anzahl der vorhandenen Sitze nicht überschreiten.
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Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail:katharina.bauer(at)adac.de
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Datum: 26.07.2012 - 11:36 Uhr
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