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Impressumspflicht für facebook und andere soziale Netzwerke

ID: 675501


(IINews) - ich werde täglich von euch auf viele neue facebook- Firmenseiten eingeladen.
Die sind auch alle wirklich recht hübsch, nur anscheinend vergesst Ihr hier alle etwas ganz essentiell wichtiges, was euch wohl in den nächsten Wochen richtig Geld kosten kann:

Euch fehlt hier ein Impressum!!!!!!!!!
... und das ist auch im facebook Pflicht und vielen anderen sozialen Netzwerken pflicht!!!!!!

Das Landgericht Aschaffenburg (Aktenzeichen 2 HK O 54/11) entschied, dass die Impressumspflicht des § 5 TMG auch für Seiten auf sozialen Netzwerken wie Facebook gilt. Danach müssen die notwendigen Pflichtangaben "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten worden. Im vorliegenden Fall waren einige Angaben zum Anbieter auf der Seite "Info" dargestellt, allerdings fehlte die Angabe zur Gesellschaftsform des Facebook-Seitenbetreibers. Das Impressum war somit nicht vollständig, dies hat zur Folgen, dass ein hier erfolgreich abgemahnt werden kann.

Schaut euch mal den folgenden Link an:
http://www.e-recht24.de/?artikel/facebook/?6896-facebook-impressum-generat?or.html

Guter Tipp noch von mir:
Solltet Ihr euer Geld unbedingt loswerden wollen, dann kauft euch doch besser ein optimiertes FlowFact Universal CRM!
Damit habt Ihr schon nach kurzer Zeit das ausgegebene Geld + folgende Gewinne in kürzester Zeit wieder auf eurem Konto.
Optimierte Kundenbeziehungen machen das möglich!!
Diesen Erfolg kann euch sicher kein Abmahnanwalt bieten!

Hier noch der Link zum Impressum Generator:
http://www.e-recht24.de/?impressum-generator.html?pa?ge=qc2

Ich wünsche euch allen ein wunderschönes Wochenende!

Markus Ludwig



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83064 Raubling
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Datum: 06.07.2012 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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