Hilfe - das Gepäck ist weg
(LifePR) - Die Beschädigung oder der Verlust von Gepäckstücken ist der Albtraum eines jeden Flugreisenden. Eine gute Nachricht ist jedoch, dass das zuständige Luftfahrtunternehmen für den Schaden aufkommen muss. Allerdings nur, wenn es rechtzeitig informiert wird und dann bis zu einem maximalen Betrag von 1200 Euro, wissen die Experten der ARAG Versicherung. Konkret bedeutet dies, nach dem Zeitpunkt der Gepäckaufgabe hat der Geschädigte sieben Tage Zeit, dem Luftfahrtunternehmen den Schaden schriftlich und möglichst dezidiert zu melden. Bei verspäteter Ankunft des Gepäcks verlängert sich die Frist. Sollten größere Werte mitgeführt werden, empfiehlt es sich gegen Gebühr eine sogenannte Wertdeklaration abzugeben. So haftet das Luftfahrtunternehmen bis zu dem angegebenen Wert. Allerdings gilt der Haftungsanspruch generell nur für aufgegebenes Gepäck, bei der Beschädigung von Handgepäck muss der Airline nachgewiesen werden, dass sie diese auch verschuldet hat.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 06.07.2012 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 675341
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 111 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Hilfe - das Gepäck ist weg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




