InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Verbrauchertipps zum Thema Urlaub

ID: 675232

Einfach mal abschaltenSicherheitsabstand gilt auch auf der RutscheHilfe - das Gepäck ist weg

(IINews) - Einfach mal abschalten
Das ganze Jahr wird dem Urlaub entgegengefiebert - endlich ein wenig Ruhe und Erholung, raus aus dem Alltag! Doch schon nach kurzer Zeit nervt der Kollege mit der Frage nach Unterlagen oder die beste Freundin hat eine Macke ins Auto gefahren. Die ständige Erreichbarkeit dank Handy oder Laptop ist zwar zum Standard geworden, hat aber nicht nur Vorteile. Wer auch im Urlaub regelmäßig gerade seine Geschäftskorrespondenz checkt, läuft Gefahr sich nicht zu erholen und auch in den Ferien Stress ausgesetzt zu sein. Und das kann bekanntermaßen krank machen. Daher raten die ARAG Experten, technische Geräte einfach mal auszuschalten, um abschalten zu können. Wichtig dabei ist allerdings, dass Kollegen und am besten auch Freunde über die Nicht-Erreichbarkeit informiert werden, da ansonsten in der Ferienzeit zu viele Informationen eingehen. Wer sich übrigens selbst nicht traut, den Kommunikationsverzicht einzuhalten, kann sich gezielt digital entgiften. "Digital Detox" wird bereits von einigen Hotels und Anlagen als Geschäftsmodell angeboten - dieses sieht vor, Handy und Co. beim Einchecken an der Rezeption abzugeben. Wem das noch nicht genug ist, der sollte einfach dorthin reisen, wo es keinen Empfang gibt. Auch darauf haben sich die großen Reiseanbieter schon eingestellt.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit


Sicherheitsabstand gilt auch auf der Rutsche
Ob im Hallenbad, im Freien oder in Freizeitparks - Wasserrutschen sind immer beliebt bei Jung und Alt. Doch auch bei dem harmlosen Freizeitvergnügen gilt es, gewisse Regeln zu beachten, damit die Rutschpartie nicht mit empfindlichen Verletzungen endet. Beliebte Späße wie das Anhalten in der Röhrenrutsche, zusammen oder rückwärts rutschen, sind nach Angaben der ARAG Experten zu unterlassen. Bei Zusammenstößen auf der Rutsche oder im Auffangbecken sind Brüche, Halswirbelverletzungen oder Gehirnerschütterungen als Gefahren zu nennen. Da Rutschen in Schwimmbäder generell regelmäßig überprüft werden, gilt es hier, sich an die auf Schildern vermerkten Regeln zu halten. Ist die Bahn mit einer Ampelanlage versehen, sollten Erwachsene oder Jugendliche, die nach Kindern rutschen auch nach dem Umspringen auf Grün noch einige Sekunden abwarten - die unterschiedlichen Gewichtsverhältnisse können nicht exakt berechnet werden. An der Poollandschaft im Urlaub sollten Eltern generell vorsichtig sein - hier ist die Absauganlage Gefahrenquelle Nummer 1. Am besten ist es, direkt bei der Auswahl des Hotels auf Sicherheitsvorkehrungen zu achten. Das Reisebüro kann in den meisten Fällen Auskunft geben.





Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit


Hilfe - das Gepäck ist weg
Die Beschädigung oder der Verlust von Gepäckstücken ist der Albtraum eines jeden Flugreisenden. Eine gute Nachricht ist jedoch, dass das zuständige Luftfahrtunternehmen für den Schaden aufkommen muss. Allerdings nur, wenn es rechtzeitig informiert wird und dann bis zu einem maximalen Betrag von 1200 Euro, wissen die Experten der ARAG Versicherung. Konkret bedeutet dies, nach dem Zeitpunkt der Gepäckaufgabe hat der Geschädigte sieben Tage Zeit, dem Luftfahrtunternehmen den Schaden schriftlich und möglichst dezidiert zu melden. Bei verspäteter Ankunft des Gepäcks verlängert sich die Frist. Sollten größere Werte mitgeführt werden, empfiehlt es sich gegen Gebühr eine sogenannte Wertdeklaration abzugeben. So haftet das Luftfahrtunternehmen bis zu dem angegebenen Wert. Allerdings gilt der Haftungsanspruch generell nur für aufgegebenes Gepäck, bei der Beschädigung von Handgepäck muss der Airline nachgewiesen werden, dass sie diese auch verschuldet hat.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.arag.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Mit dem Kanu durch Oldenburg Mama, mir ist langweilig! / Welche Vorteile betreute Jugendreisen gegenüber dem Familien-Pauschalurlaub haben / Trends bei jungem Reisen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.07.2012 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 675232
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Freizeit & Hobby


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 192 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps zum Thema Urlaub"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

"Nein!"heißt"Nein!" ...

Stealthing kann Vergewaltigung seinDie ARAG Experten weisen darauf hin, dass das heimliche Weglassen eines Kondoms, sogenanntes Stealthing (englisch für Heimlichkeit, List), den Straftatbestand eines sexuellen Übergriffs oder sogar der Vergewaltigu ...

Haben Sie etwas zu verzollen? ...

Innerhalb der Europäischen Union (EU) reisen Sie in der Regel ohne Zollformalitäten - der Warenverkehr ist weitgehend frei. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern sieht das jedoch anders aus. Auch aus manchen direkten Nachbarstaaten dürfen Sie nicht a ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Kein Apfelleder +++Eine Firma verkauft unter anderem Halsbänder, die aus"Apfelleder"hergestellt sein sollen. Das sogenannte Apfelleder wird künstlich unter Zusatz von Pressrückständen und Schalenresten der Fruchtsaftindustrie herges ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 43


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.