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IHK-Umfrage zur E-Bilanz

ID: 674835

(PresseBox) - Das Steuerbürokratieabbaugesetz hat den Stein ins Rollen gebracht: Bilanzierende Unternehmen sind ab dem Jahr 2013 verpflichtet, den Inhalt ihrer Bilanz sowie ihrer Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz, Taxonomie, an das Finanzamt zu übermitteln.
Da die E-Bilanz nicht nur die Art und Weise der Übermittlung verändert, sondern die Angaben in der E-Bilanz weit über die im handelsrechtlichen Abschluss hinausgehen, wird die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erhebliche organisatorische Anpassungen für jedes Unternehmen zur Folge haben.
Im Zuge der Einführung der E-Bilanz möchte die IHK Magdeburg das Meinungsbild ihrer Mitgliedsunternehmen erfassen, um für die weitere politische Diskussion gewappnet zu sein. Dabei geht es u. a. um Fragen wie zum Beispiel, welche Anpassungen sind in Ihrem Betrieb erforderlich, müssen durch die Anforderungen an den zu übermittelnden Jahresabschluss auch im Rechnungswesen Änderungen vorgenommen werden.
Die IHK Magdeburg bittet alle bilanzierenden Unternehmen, an der IHK-Umfrage zur E-Bilanz teilzunehmen, und die Fragen bis zum 6. August 2012 zu beantworten. Die IHK Berlin übernimmt bundesweit die Auswertung der Umfrage, deren Ergebnisse selbstverständlich vertraulich behandelt und nur in anonymisierter Form veröffentlicht werden. Den Link zur Umfrage finden Sie auf der Internetseite der IHK Magdeburg unter www.magdeburg.ihk.de.



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Datum: 05.07.2012 - 14:58 Uhr
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