Erweiterte Lkw-Fahrverbote / Vorfahrt für Autourlauber / ADAC nennt die wichtigsten Bestimmungen
(ots) - Einige Länder Europas verhängen in der
Hauptreisezeit ein zusätzliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen
sowie für Lkw mit Anhänger. Mit dieser Maßnahme werden Straßen
entlastet und Reisenden der Vortritt gewährt. Hier können Autofahrer
laut ADAC mit Entlastung rechnen:
Auf den wichtigsten Autobahnen sowie einigen stark befahrenen
Bundesstraßen in Deutschland gilt ab dem 7. Juli bis Ende August an
allen Samstagen von 7 bis 20 Uhr ein Lkw -Fahrverbot. In Frankreich
werden Pkw-Fahrer zusätzlich zu den allgemeinen Fahrverbotsregelungen
an Samstagen vom 21. Juli bis zum 18. August keinem fahrenden Lkw auf
Straßen begegnen.
Auch in Italien haben Pkw-Fahrer in der Hauptreisezeit am Samstag
Vorfahrt. Vom 7. Juli bis 1. September dürfen Lkw von 7 bis 23 Uhr
nicht fahren. Das Fahrverbot gilt auch an allen Freitagen vom 6. Juli
bis 10. August und am 24. August jeweils von 16 bis 23 Uhr. Am 27.
Juli sowie 10. August müssen die Lkw-Fahrer bereits ab 14 Uhr
pausieren.
Auf kroatischen Hauptstraßen und Transitrouten sind vom 15. Juni
bis zum 15. September freitags von 16 bis 23 Uhr, samstags von 5 bis
14 Uhr und sonn- und feiertags von 12 bis 23 Uhr keine Lkw unterwegs.
Ausgenommen von dieser Regelung sind in Kroatien alle Autobahnen.
Österreich reguliert nach stärker. Die ganzjährige Einschränkung
wird durch eine Sonderregelung auf folgenden Autobahnen und
Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet:
- Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und
Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen
Samstagen vom 7. Juli bis 1. September von 9 bis 15 Uhr sowie
zusätzlich am Samstag, 4. August, von 0 bis 9 Uhr, wenn das
Fahrziel in Italien liegt.
- Ostautobahn A 4 (Schwechat - Nickelsdorf) an allen Samstagen vom
30. Juni bis 1. September von 8 bis 15 Uhr
Unabhängig von dieser Sonderregelung gilt weiterhin das generelle
Lkw-Nachtfahrverbot zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Auch auf den
Bundesstraßen Österreichs müssen die Lkw zeitweise weichen. An allen
Samstagen vom 7. Juli bis 1. September gilt ein Lkw-Fahrverbot von
jeweils 8 bis 15 Uhr auf folgenden Bundesstraßen:
- Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
- Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf
- Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf
- Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
- Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf
Informationen zu den Lkw-Ferienfahrverboten in allen europäischen
Ländern können im Internet unter www.adac.de/laenderinfo abgerufen
werden.
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Tel.: +49 (0)89 7676 3475
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Datum: 02.07.2012 - 16:36 Uhr
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