Neue Pflicht für Autofahren in Frankreich: Alkoholtestgerät mitführen
(ots) - Für Autofahrten in Frankreich muss jeder Pkw ab dem
1. Juli 2012 mit einem Alkoholtestgerät ausgestattet sein. Wie die
französische Polizei ankündigte, werden den Fahrern bei fehlendem
Gerät jedoch erst ab November Bußgelder von 11 Euro auferlegt. Die
neue Pflicht gilt auch für Fahrten mit dem Mietwagen.
Die Geräte prüfen den Alkoholgehalt im Atem und geben Autofahrern
damit die Möglichkeit, ihre Fahrtüchtigkeit einzuschätzen. Wer für
Fahrten in Frankreich ein solches Alkoholtestgerät benötigt, kann es
im Internet, in französischen Apotheken, Tankstellen und Diskotheken
ab 1,50 Euro kaufen. Die Modelle müssen nach französischer Norm (NF)
zertifiziert sein.
Anbieter von Mietwagen meldeten billiger-mietwagen.de, ihre Autos
vor Ablauf der Übergangszeit Ende Oktober mit den Geräten ausstatten
zu wollen. Frankreich-Urlauber sollten dennoch bei Abholung ihres
Mietwagens prüfen, ob ein unbenutzter Alkoholtest vorhanden ist.
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Datum: 26.06.2012 - 10:27 Uhr
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