InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Public Viewing

ID: 653791

(LifePR) - Ein Höchstmaß an Rücksichtnahme erfordert das so genannte Public Viewing, also öffentliches Fußballgucken zur kommenden Europameisterschaft in Parks, Biergärten und Freilichtbühnen. Die rechtliche Grundlage fürs Public Viewing, das in jedem Fall öffentlich genehmigt sein muss, ist die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass normalerweise der Geräuschpegel in Gewerbegebieten nicht über 65 Dezibel (dB) und 55 dB in Wohngebieten liegen darf. Ab 22 Uhr beginnt die Nachtzeit, und dann müssen 50 dB in Gewerbegebieten bzw. 45 dB in Kern- und Mischgebieten eingehalten werden, was ungefähr dem Geräuschpegel entspricht, den eine Schreibmaschine verursacht. Aber: Für so seltene Ereignisse wie eine Fußball EM ändern sich die Richtwerte. Während der Ball rollt, beginnt die Nachtruhe nach 24 Uhr und die Grenzwerte dürfen um 10 db überschritten werden. Für kurzzeitige Geräuschspitzen wie Jubelschreie kann der Richtwert sogar um weitere 10 dB überschritten werden.
Manche Städte haben daraus frühzeitig die Konsequenzen gezogen und lassen die gemeinschaftlichen EM-Erlebnisse in den Innenstädten gar nicht erst zu. Da das Landesimmissionsschutzgesetz in den Bundesländern geregelt wird, raten ARAG Experten, sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt bzw. auf deren Internetseiten zu informieren.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Einreise in die Ukraine Sicherheit beim Online-Shopping wichtiger als Preis
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 06.06.2012 - 10:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 653791
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 96 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Public Viewing"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ferienjob: Welche Regeln für Jugendliche gelten ...

Sommerzeit ist Ferienjob-Zeit: Viele Schüler möchten sich in den Ferien etwas dazuverdienen. Ob, wie lange und unter welchen Bedingungen sie arbeiten dürfen, ist gesetzlich klar geregelt. Worauf Jugendliche, ihre Eltern und auch Arbeitgeber achten ...

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene ...

LautDeutscher Gesellschaft für Nephrologiesterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend norm ...

ARAG Recht schnell… ...

+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das OberlandesgerichtFrankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einergestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Ka ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.299
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 37


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.