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ARCD: Worauf Fußballfans beim Autokorso achten sollten

ID: 653325

(LifePR) - .
- Straßen während der EM kein rechtsfreier Raum
- Keine mildernden Umstände bei Alkohol- und Drogenfahrten
- Sichtfeld des Fahrers muss frei bleiben
- Auch im Autokorso gilt Anschnallpflicht
Es sind nur noch wenige Tage bis zum Anpfiff der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Die Erwartungen der Fans an ihre eigene Mannschaft sind groß. Bei Siegen ist in vielen Städten mit spontanen Freudenfahrten auf den Straßen zu rechnen. Aber der Jubel im Autokorso rechtfertigt keinen rechtsfreien Raum, wie manche Fans glauben mögen. An welche Regeln man sich halten sollte, erläutert ARCD-Experte Thomas Schreiner.
Gar keinen Spaß in der allgemeinen Feierlaune verstehen Polizei und Gerichte bei Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Wer gegen die 0,5-Promillegrenze verstößt, ist schnell 500 Euro Geldbuße los und riskiert ein Fahrverbot. Bei einem schweren Fahrfehler oder einem Unfall drohen schon ab 0,3 Promille ein Strafverfahren wegen Trunkenheit hinter dem Steuer, eine saftige Geldstrafe und der Führerscheinverlust.
Pausenloses Hupen, die fortlaufende Betätigung der Lichthupe und eine permanent eingeschaltete Warnblinkanlage während der Fahrt sind beliebte Freudenrituale auf vier Rädern. Alle sind nach dem Gesetz Ordnungswidrigkeiten, für die eigentlich Buß- und Verwarngelder fällig wären. Der Polizei bleibt nach dem Opportunitätsprinzip jedoch ein Ermessenspielraum, solange die Verkehrssicherheit nicht ernsthaft gefährdet wird. Der Spaß hört allerdings auf, wenn Fahnen und Schals die Sicht des Fahrers behindern. Deshalb gilt: Bei schnellem Tempo und bei Autobahnfahrten ganz auf heraushängende bzw. angesteckte Fahnen verzichten. Sie könnten sich lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Hüllen auf den Außenspiegel- Kappen, zum Beispiel in den Landesfarben, müssen so fest sitzen, dass sie nicht verrutschen und den Blick in die Spiegel behindern können. Bei Tempofahrten und nassem Wetter besser ganz entfernen!




Mit Nachdruck warnt der ARCD vor gefährlichen akrobatischen Kunststücken, bei denen sich Fahrzeuginsassen während der Fahrt weit aus Autofenstern lehnen oder in offenen Fensterrahmen herumturnen. Dieser Leichtsinn verstößt nicht nur gegen die gesetzliche Anschnallpflicht, sondern birgt ein hohes Risiko für Leib und Leben. Gleiches gilt für das aufrechte Stehen im Fahrzeug bei geöffnetem Schiebedach oder in offenen Cabrios. Im Übrigen behält auch bei der Fahrt im Autokorso die Straßenverkehrsordnung ihre Gültigkeit.
Die Regeln für den Fanjubel gelten auch in den Gastgeberländern der Fußball- Europameisterschaft. Wer dorthin fährt, findet auf der EU-Fanseite http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/uefa_euro_2012/index_de.htm noch weitere praktische Tipps für die Reise.

Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.

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Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine über 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.



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Datum: 05.06.2012 - 15:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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