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Alkoholtester in Frankreich ab 1. Juli Pflicht / Röhrchen müssen französischer Norm entsprechen / ADAC: In Deutschland erst ab Spätsommer erhältlich

ID: 652982

(ots) - Die Sommerreisewelle steht kurz bevor und wer
seinen Urlaub mit dem Auto in Frankreich verbringt, muss ab dem 1.
Juli 2012 einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug haben. Von dieser
neuen Mitführpflicht sind alle Fahrzeuge betroffen, sie gilt also
auch für Motorradfahrer. Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis
sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings
müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein.
Laut ADAC Informationen sind die für Frankreich zugelassenen Tester
in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich.

Bei einer Kontrolle in Frankreich muss ein unbenutzter
Alkoholtester vorgezeigt werden. Der ADAC rät deshalb allen
Frankreichurlaubern, die Tester direkt nach der Einreise nach
Frankreich zu kaufen. Sie sind dort an Tankstellen, in Supermärkten
und Apotheken erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro.
Reisende müssen allerdings erst ab November 2012 mit einem Bußgeld
rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle keinen Schnelltester vorweisen
können.

Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie
genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle
getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit Messgeräten der
Polizei nachgemessen. Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und
per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in
den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an - auch wenn die
Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. Damit
zeigen die Röhrchen dem Nutzer lediglich, dass Alkohol konsumiert
wurde.

Den polizeilichen Alkoholtest können die Schnelltester somit nicht
ersetzen. Um Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf
Europas Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des
ADAC Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber zur Vermeidung von




Problemen mit der französischen Polizei in jedem Fall mit den
Test-Röhrchen ausrüsten.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer(at)adac.de

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Datum: 05.06.2012 - 13:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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