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CS Euroreal - Fachanwalt macht Schadensersatz geltend /
Schutzgemeinschaft der Anleger beitreten

ID: 651461

(ots) - Anleger, die sich nicht auf die langjährige
Abwicklung des CS Euroreal einlassen möchten, sollten sich einer
Interessengemeinschaft anschließen.

Am 21.05.2012 wurde bekannt, dass der offene Immobilienfonds CS
Euroreal den Testhandelstag nicht erfolgreich abschließen konnte und
aufgelöst werden muss. Während der hierdurch erforderlichen
Abwicklung werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert.

Bereits am 07.05.2012 war der offene Immobilienfonds SEB
Immoinvest ebenfalls nach einem durch die Anleger bestimmten
Probehandelstag endgültig aufgelöst worden.

Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz
der Auflösung des CS Euroreal weiterhin möglich. Allerdings müssen
Anleger mit Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. Anleger,
die eine Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen,
sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal
anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen
Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen
Problematiken. Es werden hunderte Anleger beraten und vertreten und
dabei zahlreiche Prozesse geführt. Erste Erfolge liegen bereits vor
bei offenen Immobilienfonds. Außerdem wurden zahlreiche Vergleiche
geschlossen.

Des weiteren erhob die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits
Schadensersatzklagen für Anleger des CS Euroreal vor Gericht, da in
nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche
wegen Falschberatung bestehen. Vertrieben wurde der CS Euroreal von
freien Beratern und Banken wie der Postbank. In vielen Fällen sollte
die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl
die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem
Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen.





Weiterlesen unter:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/cs-euroreal-der-cr
edit-suisse-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvol
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Pressekontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de

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Datum: 03.06.2012 - 10:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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