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"Ungerechte Regelung bei Erziehungszeiten beseitigen!"

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Drei Entgeltpunkte auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind

(LifePR) - Gegen die ungerechte Stichtagsregelung bei der Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung sprechen sich der Familienbund der deutschen Katholiken (FDK), der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB), die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), die Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschlands (KAB), die Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB) sowie das Kolpingwerk Deutschland aus. "Dem Staat muss die Erziehungsleistung gleich viel wert sein, egal ob das Kind 1992 oder 1990 geboren wurde", betont Elisabeth Bußmann.
Die Verbände befürchten eine Verschärfung der Altersarmut besonders bei Frauen. "Um Rentengerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen, muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte bessere Anerkennung der Erziehungszeiten in der Rente jetzt umgesetzt werden", fordert kfd-Bundesvorsitzende Maria Theresia Opladen. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 1992 geboren sind, werden drei Entgeltpunkte, für ältere Kinder nur einer veranschlagt. "Gerade in den 1970er und 80er Jahren hatten Frauen kaum Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familien- und Erwerbsarbeit. Es kann nicht sein, dass gerade die Frauen, die die Generation, die jetzt im Erwerbsleben steht, erzogen haben, nun benachteiligt werden", stellt Kolping-Bundesvorsitzender Thomas Dörflinger fest.
Altersarmut bei Frauen
"Wir halten die derzeitige Bestimmung für ungerecht, denn wer Kinder erzieht, leistet einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Das gilt für alle Generationen und muss deshalb in gleicher Weise anerkannt werden", erklärt Dr. Maria Flachsbarth, Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes. "Diese Ungerechtigkeit führt zu Altersarmut bei Frauen. Eine stärkere Anerkennung der Familienleistungen ist daher dringend notwendig", betont KAB-Bundesvorsitzende Sabine Schiedermair. Deshalb setzen sich die Verbände dafür ein, langfristig die Kindererziehungszeiten von drei auf sechs Jahre in der Arbeitnehmerpflichtversicherung anzuheben. So sieht es auch das Sockelrentenmodell der Katholischen Verbände vor. "Wenn die Politik es mit der Stärkung von Familien ernst meint, muss die Anerkennung der Familienleistungen als gesamtgesellschaftliche und damit steuerfinanzierte Aufgabe umgesetzt werden", unterstreicht KLB-Bundesvorsitzender Heinz Gerster.




Unterschriftenaktion von kfd und KDFB
Die katholischen Verbände unterstützen die derzeit laufende Unterschriftenaktion "Mehr Generationengerechtigkeit bei der Rente" von kfd und KDFB, bei der drei Entgeltpunkte pro Kind für alle gefordert werden. Unterschriftenlisten, Hintergrundinformationen und die Möglichkeit, online zu unterschreiben finden sich unter www.kfd.de und www.frauenbund.de.

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Datum: 01.06.2012 - 12:41 Uhr
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