Bio-Werbung für kosmetische Mittel
Keine Frage, auch bei kosmetischen Mitteln liegt Bio voll im
Trend. Allerdings ist bisher nicht einheitlich geregelt, unter
welchen Voraussetzungen ein Kosmetikum mit „Bio“-Aussagen
vermarktet werden darf. Nun sorgt eine Entscheidung des
Oberlandesgerichts Hamm für Aufsehen.
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!(IINews) - In dem Fall geht es um die Bezeichnung „Bio-Oil“. Nach
Ansicht der Richter in Hamm vermittelt diese Bezeichnung
dem Verbraucher den Eindruck, dass das so bezeichnete
Kosmetikum zumindest überwiegend, das heißt 50 % + X, aus
natürlichen / pflanzlichen Inhaltsstoffen zusammengesetzt
sei. Die Silbe "Bio" spreche die Verbraucher genau auf den
Gesichtspunkt der Herkunft der Inhaltsstoffe an, nämlich
darauf, ob die Inhaltsstoffe natürlicher / pflanzlicher oder
chemischer Herkunft sind. Idealerweise wünsche sich der
Verbraucher Kosmetika mit ausschließlich natürlichen
Inhaltsstoffen. Allerdings weiß der durchschnittliche
Verbraucher auch, dass sich dies z.B. aus Haltbarkeitsgründen
nicht immer durchhalten lässt. Dementsprechend rechne der
Verbraucher damit, dass zu einem gewissen Anteil auch
chemische Substanzen in Kosmetika enthalten sein können,
auch wenn sie die Silbe "Bio" in ihrem Namen tragen. Soll
aber die Silbe "Bio" überhaupt noch einen Sinn haben, dann
zumindest den, dass in dem Produkt jedenfalls überwiegend
natürliche / pflanzliche Substanzen enthalten seien, so die
Richter.
Im Ergebnis wurde dem betroffenen Unternehmen die Bio-
Bezeichnung untersagt, da das Produkt nicht zu mehr als 50
% und mehr aus natürlichen und pflanzlichen Stoffen Bestand.
Ob sich diese „50plus“-Regel auch bei anderen Gerichten
durchsetzen wird und ob letztlich der Bundesgerichtshof über
solche Bio-Aussagen entscheiden wird, bleibt abzuwarten.
Sicherheitshalber sollten die Maßgaben dieses Urteils
eingehalten werden, anderenfalls drohen
Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern, Abmahnvereinen
und Verbraucherschutzorganisationen.
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Datum: 11.05.2012 - 15:00 Uhr
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Freigabedatum: 11.05.2012
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