Geparkte Cabrios auch "oben ohne" versichert
(ots) - Cabriolets müssen nicht immer mit geschlossenem
Verdeck abgestellt werden. Wird das Cabrio beispielsweise tagsüber in
belebten Gegenden vorübergehend "oben ohne" geparkt, ist der
Versicherungsschutz nicht gefährdet. "Grundsätzlich können
Cabriofahrer ihr Fahrzeug für kurze Zeit mit geöffnetem Verdeck und
mit heruntergelassenen Seitenscheiben parken - beispielsweise um
Einkäufe zu erledigen. Wichtig ist dabei aber, dass die Türen, Hauben
und Ablagefächer abgeschlossen sind", erklärt Norbert Stand,
Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung.
Grob fahrlässig: Parken in unsicheren Gegenden
Anders verhält sich die Rechtslage jedoch, wenn der Wagen mit
offenem Verdeck über längere Zeit oder in unsicheren oder wenig
frequentierten Gegenden, über Nacht oder wenn man mit
Vandalismusschäden rechnen muss, abgestellt wird. In diesem Fall geht
die Rechtsprechung von grober Fahrlässigkeit aus. Der
Versicherungsschutz ist dann gefährdet. Auch wer Wertgegenstände
unbeaufsichtigt im aufgedeckten Cabrio zurücklässt, ist im Ernstfall
nicht abgesichert. Experte Norbert Stand rät daher: "Lose
Wertgegenstände und mobile Navigationssysteme sollten in jedem Fall
stets entnommen werden. Auch dann, wenn man das Fahrzeug nur kurz
abstellt und verlässt. Denn kommt es während dessen zum Verlust,
entschädigt keine Versicherung."
Vollkasko bei Vandalismus
Wird in ein geschlossenes Cabriolet eingebrochen, zahlt die
Teilkaskoversicherung für alle direkt mit dem Einbruch
zusammenhängenden Schäden am Fahrzeug. Reine Vandalismusschäden, wie
z.B. ein mutwillig aufgeschlitztes Verdeck, werden dagegen nur über
die Kfz-Vollkaskoversicherung entschädigt.
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Datum: 03.05.2012 - 09:00 Uhr
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