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ecoreal gewinnt vor dem Oberverwaltungsgericht

ID: 622719

(ots) - E-Zigarette SNOKE ist kein Arzneimittel - "Warnung"
des Ministeriums NRW rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat
heute entschieden, dass nikotinhaltige E-Zigaretten keine
Arzneimittel sind. Die "Warnung" des Ministeriums für Gesundheit
Nordrhein-Westfalen vor E-Zigaretten, die mit einer Pressemitteilung
vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an
die nachgeordneten Behörden waren rechtswidrig und verletzten ecoreal
in ihrer Berufsfreiheit. Das Ministerium hatte vor nikotinhaltigen
E-Zigaretten gewarnt, weil diese als Arzneimittel anzusehen seien und
der Handel damit ohne eine Zulassung strafbar sei. Diese Äußerungen
muss das Ministerium nun unterlassen und die Presseveröffentlichungen
aus dem Internet nehmen. Die E-Zigarette Snoke ist nach Auffassung
des Gerichts kein Arzneimittel. Auch die Einschätzung des Bundesamtes
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie entsprechende
Äußerungen der Bundesregierung sind damit falsch.

ecoreal wurde von Dr. Michael Winkelmüller und Staatssekretär a.D.
Dr. Alexander Schink aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten.



Pressekontakt:
Stefan Gottschalk
sg(at)isnoke.com
Tel. 0221-92163730



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Datum: 23.04.2012 - 18:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 622719
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