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Für Pferdehalter ist die Pferdeversicherung zum Schutz von Tier und Mensch unverzichtbar

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Reiten ist eines der schönsten Hobbys der Welt. Damit die Freunde daran ungetrübt bleibt, muss für den Schadensfall die Pferdeversicherung im Hintergrund stehen.


(IINews) - Pferde sind große und eindrucksvolle Tiere. Sie gelten als friedfertig und schon seit Tausenden von Jahren dem Menschen ein wertvoller und treuer Begleiter. Für Menschen, die sich nicht tagtäglich mit dem Thema Pferd auseinandersetzen, bedeutet ein Pferd aber aufgrund seiner Größe oder seines schreckhaften Wesens eine subjektive Gefahr für den Außenstehenden Laien.

Mit dem Pferd verhält es sich genauso wie mit dem Hund - der Pferdehalter muss eine spezielle Pferdeversicherung abschließen, die alltäglichen Risiken im Umgang mit dem Pferd absichert. Der Versicherungsschutz besteht nämlich nicht über die private Haftpflichtversicherung, auch der Pferde- oder Reitsport nur als Hobby betrieben wird. Durch den Umstand der Gefährdungshaftung unterliegen Pferdehalter dem Risiko, generell für jeden Schaden haftbar gemacht zu werden.


Wenn Sie eine Pferdeversicherung zur Vorbeugung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen abschließen,
müssen Sie auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten. Der Versicherungsschutz kann sich auf bis zu 15 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erstrecken. Auch wenn es zu der Pferdeversicherung keine gesetzliche Grundlage gibt, wie z. B. bei der Hundehaftpflicht, ist diese dennoch als enorm wichtig einzustufen, da im Schadensfall sonst das eigene Vermögen für die Befriedigung eines Geschädigten herhalten muss.

Gerade im Bereich von Personenschäden kann die Pferdeversicherung nicht hoch genug eingerichtet sein. Immer wieder wird in der Presse von Zwischenfällen berichtet, in denen Pferde z. B. von der Koppel oder Weide ausbrechen und im Straßenverkehr einen Unfall - nicht selten mit Verletzten - verursachen. Die Schadensersatzforderungen können ohne Pferdeversicherung für den Pferdefreund eine lebenslange Begleiterscheinung sein.





Erst am vergangenen Samstag kam es auf der A 3 im Landkreis Erlangen zu einem schweren Unfall, bei dem ein Pkw-Fahrer schwer verletzt wurde. Dort hat sich ein entlaufenes Pferd auf die Fahrbahn der Autobahn verirrt, für den Fahrer des Pkw bestand keine Möglichkeit mehr, dem Tier auszuweichen oder zu bremsen. Das Pferd wurde frontal gerammt, der Autofahrer musste mit schweren Knochenbrüchen in eine Klinik gebracht werden.

Sachschäden stellen die häufigere Schadensart dar, die durch die Pferdeversicherung reguliert werden müssen. Oftmals handelt es sich dabei um beschädigte Boxen oder Tore, bedingt durch Huftritte oder Zäune und Gatter, die dem Bewegungsdrang nicht standgehalten haben. Zerbissene Decken, Gurte oder Zaumzeug stehen ebenfalls hoch in der Schadensliste. Natürlich kann es auch vorkommen, dass ein scheuendes Pferd auf dem Reiterhof z. B. gegen ein abgestelltes Auto tritt und dabei Motorhaube, Kotflügel oder Türen beschädigt. Dann steigt die Höhe des Schadens schnell auf mehr als Tausend Euro. Ohne Pferdeversicherung ist das sicherlich für die meisten Pferdehalter eine finanzielle Herausforderung.

Bildquelle: Nadine Hase, fotolia.com

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Datum: 20.04.2012 - 08:25 Uhr
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Kategorie:

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