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Caravans und Wohnmobile: Sicher in den Frühling starten / TÜV Rheinland: Vorgeschriebene Gasprüfung beachten / Reifen nach spätestens sechs Jahren austauschen

ID: 617656

(ots) - Im Frühjahr rüsten knapp eine Million deutsche
Caravaner und Wohnmobilisten ihre Gefährte wieder für die Saison.
Doch vor dem Trip sollten Campingfreunde ihr Haus auf Rädern
gründlich inspizieren: "Besonderes Augenmerk gilt den Reifen", sagt
TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander und betont: "Dabei
auf Risse, Beulen und poröse Stellen achten." Anschließend den
Luftdruck überprüfen. Selbst wenn die Reifen noch ausreichend Profil
(mindestens zwei Millimeter) aufweisen, wird der Austausch der Pneus
nach spätestens sechs Jahren sinnvoll.

"Bei der Flüssiggasanlage heißt es für Laien: Finger weg! Denn
jedes Leck kann zur Explosion führen", warnt Sander. Reparaturen
unbedingt einer Fachwerkstatt überlassen. Wie vorgeschrieben checken
die TÜV Rheinland-Spezialisten überdies das Bauteil alle zwei Jahre -
in der Regel bei der Hauptuntersuchung. Wer im Urlaub keine
unliebsame Überraschung erleben will, kann vor der Fahrt die
Gasanlage bei den TÜV Rheinland-Prüfstellen für 37 Eirpkontrollieren
lassen.

Damit die Fahrzeuge bei Ausweichmanövern und Bodenwellen nicht ins
Schlingern geraten, testen die TÜV Rheinland-Fachleute außerdem die
Stoßdämpfer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen
für 5,50 Euro. Die Prüfung der Bremsflüssigkeit bei Wohnmobilen, zum
gleichen Preis, macht den Urlaubscheck komplett. Einige TÜV
Rheinland-Prüfstellen bieten darüber hinaus eine Gewichtskontrolle
der voll beladenen Fahrzeuge an. Denn wer von der Polizei mit
"Übergewicht" erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und Punkten in
Flensburg rechnen. Das zulässige Gesamtgewicht steht im alten
Kfz-Schein unter Ziffer 15 oder in Feld 2 des neuen
Zulassungsdokuments Teil 1. "Wichtig ist zudem die korrekte
Stützlast, also das Gewicht, das auf die Anhängerkupplung drückt",




erklärt TÜV Rheinland-Experte Sander. Auch diese Angabe findet sich
im Kfz-Schein oder der Zulassungsbescheinigung in Feld 13.

Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gespanne auf
deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen statt 80 km/h Tempo 100
fahren. "Dazu müssen unter anderem das Zugfahrzeug und der
Wohnanhänger entsprechende Bedingungen erfüllen. Hier helfen wir
weiter und stellen auch die erforderlichen Bescheinigung zur Vorlage
bei der Zulassungsstelle aus", berichtet TÜV Rheinland-Experte,
Hans-Ulrich Sander.



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Datum: 17.04.2012 - 10:00 Uhr
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