InternetIntelligenz 2.0 - Teenies mit 100 km/h

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Teenies mit 100 km/h

ID: 606406

(LifePR) - Junge Motorradfahrer dürfen in Zukunft schneller unterwegs sein. Ab dem 19. Januar 2013 wird bei Leichtkrafträdern bis 125 ccm Hubraum das Tempolimit von 80 km/h für unter 18-Jährige aufgehoben. Das sieht die anstehende Änderung der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung vor, die sich an der 3. EG-Führerscheinrichtlinie orientiert. Sie erlaubt laut ARAG Experten keine Sonderauflagen für die Fahrerlaubnis A1 mehr, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Allerdings gilt fortan eine verschärfte Definition der Klasse A1, die neben dem Hubraum von 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als elf kW auch das Verhältnis zum Gewicht vorschreibt: Es darf künftig 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen. Dieses zusätzliche Kriterium "Verhältnis Leistung/Gewicht" verhindere laut Institut für Zweiradsicherheit (ifz), dass Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 Zugang zu sehr leichten und gleichzeitig starken Fahrzeugen haben, die deutlich schneller als 100 km/h fahren.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mercedes-Benz setzt Wachstumsstrategie 2020 konsequent weiter um Reform der MPU / Mehr Transparenz und höhere Qualität / ADAC unterstützt die Reformabsicht des Verkehrsministers
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 29.03.2012 - 09:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 606406
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 110 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Teenies mit 100 km/h"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? Wichtige Urteile für Patienten ...

Muss ein Arztüber die Kosten einer Behandlung aufklären?Jein, das stimmt nur bedingt. Um einen Patienten vor finanziellenÜberraschungen zu schützen, muss ein Arzt vor einem Eingriff nicht nur medizinisch aufklären, sondern auch über die Kostenà ...

ARAG, stimmt das? Wichtige Urteile für Patienten ...

Muss ein Arztüber die Kosten einer Behandlung aufklären?Jein, das stimmt nur bedingt. Um einen Patienten vor finanziellenÜberraschungen zu schützen, muss ein Arzt vor einem Eingriff nicht nur medizinisch aufklären, sondern auch über die Kostenà ...

Gärtnern ohne Garten: Was Mieter dürfen - und was nicht ...

Kräuter auf der Fensterbank, Kartoffeln im Pflanzsack oder Salat aus dem Mini Gewächshaus: Indoor Gärten liegen im Trend und ermöglichen selbst Menschen ohne Balkon und Garten den Anbau frischer Lebensmittel. Laut Statista wächst besonders der B ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.294
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 77


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.