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BDZV: Fotoverbot bei Polizeieinsätzen beschädigt die Berichterstattung der Presse!

ID: 604824

(ots) - Bildberichterstatter müssen auch in Zukunft frei
über Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit berichten können. Das
forderte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, heute in Berlin. Anlass ist
ein Rechtsstreit des "Haller Tagblatts" mit dem Land
Baden-Württemberg, der am 28. März 2012 vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt wird.

Hier würden Grundsatzfragen der Pressearbeit berührt, sagte Wolff.
Denn werde die Klage des "Haller Tagblatts" abgewiesen, könnte
künftig jeder Einsatzleiter von Polizeieinsätzen "rigoros und ganz
generell jede Bildberichterstattung verhindern". Dafür genüge dann
die bloße Annahme, dass mit den Fotografien Missbrauch getrieben
werden könnte und dass sie unbefugt veröffentlich werden könnten.

Hintergrund ist ein Aufsehen erregender Einsatz eines
Sondereinsatzkommandos (SEK) der Landespolizei Baden-Württemberg in
einer Fußgängerzone in Schwäbisch Hall: Der Einsatzleiter hatte einem
Fotografen des "Haller Tagblatts" die Anfertigung von Bildern
untersagt und gedroht, die Kamera zu beschlagnahmen. Das daraufhin
von der Zeitung verklagte Land Baden-Württemberg vertritt den
Standpunkt, das Persönlichkeitsrecht der SEK-Beamten und deren
Schutzanspruch stehe vor dem Anspruch der Presse, über Einsätze in
der Öffentlichkeit Fotos anzufertigen und zu veröffentlichen.

Der BDZV machte hingegen deutlich, dass gerade Polizeieinsätze ein
besonders sensitives Feld seien, bei dem eine kritische
Berichterstattung - auch Bildberichterstattung - unerlässlich sei und
gewährleistet werden müsse. Wenn sich die Haltung des Landes
Baden-Württemberg durchsetze, wären gedruckte und elektronische
Medien in ihrer ihnen durch das Grundgesetz gewährten Freiheit
eingeschränkt.

Der Fall ist bereits durch zwei Instanzen gegangen. In der ersten




gab das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Land recht. In der zweiten
gab der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als oberste Instanz des
Landes Baden-Württemberg dem Recht der Presse gegenüber der Haltung
des Landes den Vorrang. In der Folge erhob das Land Baden-Württemberg
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die grundsätzliche
Bedeutung der Klage wird auch dadurch unterstrichen, dass der Bund
dem Verfahren auf der Seite des Landes beigetreten ist.



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de

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Datum: 27.03.2012 - 17:35 Uhr
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