Umstellung auf Sommerzeit / Wildwechsel in der Morgendämmerung / Unfallgefahr steigt
(ots) - Mit der Umstellung auf die Sommerzeit am 25. März
erhöht sich das Risiko für Wildunfälle. Autofahrern, die nun eine
Stunde früher oft noch in der Dämmerung unterwegs sind, empfiehlt der
ADAC in den nächsten Wochen besonders aufmerksam zu fahren.
Es muss ständig damit gerechnet werden, dass Rehe, Wildschweine
und Hirsche unverhofft die Straßen überqueren, weil sie vom ersten
frischen Grün auf den Feldern angezogen werden. Dies gilt auch an
Stellen, die nicht mit dem Warnschild "Wildwechsel" gekennzeichnet
sind.
Selbst Wildunfälle mit kleinerem Rehwild können für
Fahrzeuginsassen schlimme Folgen haben - einfach deshalb, weil das
plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Tier den Fahrer zu einer
spontanen Ausweichreaktion verleiten kann. Damit verbunden ist das
zwangsläufige Risiko, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät
oder ins Schleudern kommt. Dies ist besonders folgenreich bei
Modellen ohne elektronische Fahrstabilitäts-Regelungen (ESP).
Deshalb, auch wenn die Tierliebe dagegen spricht: Die Eigensicherung
funktioniert nur, wenn man die Fahrspur stur beibehält und voll auf
die Bremse tritt.
Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Mit angepasster Geschwindigkeit,
vorausschauend und vorsichtig fahren sowie immer ausreichend Abstand
zum Vordermann halten. Taucht ein Reh am Straßenrand auf, sofort das
Tempo reduzieren, denn ein Wildtier kommt meist nicht allein.
Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, müssen der Warnblinker
einschaltet, das Warndreieck aufgestellt, gegebenenfalls Verletzte
versorgt und die Polizei verständigt werden. Die Polizei informiert
den Revierinhaber, der das getötete oder verletzte Tier von der
Straße nimmt und eine Unfallbescheinigung für die Schadenregulierung
mit der Kaskoversicherung ausstellt. Angefahrene Tiere sollten nach
einem Unfall auf keinen Fall berührt werden, sie könnten auskeilen
oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes Wild mitzunehmen ist
strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur
Beschlagnahme des Fahrzeugs geahndet.
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Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.presse.adac.de Fotos und
un-ter www.adac.de/tv einen Film an.
Pressekontakt:
Dr. Bettina Hierath
Tel.: 089/ 76 76 - 2466
Mail: bettina.hierath(at)adac.de
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Datum: 23.03.2012 - 11:10 Uhr
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