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Zwölfte Verfassungsbeschwerde gegen Policenmodell der Lebensversicherer

ID: 601013


(ots) -
Die proConcept AG ist mittlerweile mit zwölf
Verfassungsbeschwerden bei dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
angängig, um die Rechtmäßigkeit des Policenmodells bei
Lebensversicherungen überprüfen zu lassen. Schätzungen zufolge sind
bis zu 40 Prozent aller deutschen Lebens- und
Rentenversicherungsverträge mit einem Volumen von rund 290 Milliarden
Euro davon betroffen und potentiell rückabwicklungsfähig.

Die Verfassungsbeschwerden wurden von der proConcept AG
eingereicht, da einige Richter die Ansprüche der Verbraucher verneint
und deren Klagen auf vollständige Rückabwicklung und Erstattung
abgewiesen haben. Das BVerfG hat bereits in vier der Verfahren die
betreffenden Justizminister (Nordrhein-Westfalen und Bayern) um eine
Stellungnahme dazu gebeten.

Recht des gesetzlichen Richters verletzt

Nach Auffassung von Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG,
haben mehrere zweitinstanzliche Richter das Recht auf den
gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt, indem sie
die Rechtsfrage zur Europarechtswidrigkeit der nach dem Policenmodell
abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge nicht dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) vorgelegt haben. Über die streitgegenständliche
Rechtsfrage zur Europakonformität des Policenmodells darf hingegen
nur der EuGH entscheiden. Allerdings können die Klagen nicht direkt
beim EuGH eingereicht werden, sondern müssen die gesetzlich
vorgeschriebenen Instanzen durchlaufen.

Europarechtswidrigkeit des Policenmodells

Aktuell klagt die proConcept AG in mehr als 800 Einzelverfahren
(davon 31 beim Bundesgerichtshof) und elf Sammelklagen, um die
Europarechtskonformität des Policenmodell der Lebensversicherer zu
prüfen. Sollten die EuGH-Richter ebenfalls der Meinung sein, dass
diese nicht gegeben ist, so droht den Versicherungsunternehmen eine




milliardenschwere Nachzahllawine.

Jeder Bundesbürger potentiell betroffen

In Deutschland existieren mehr als 90 Millionen Lebens- und
Rentenversicherungsverträge und damit besitzt durchschnittlich jeder
Verbraucher mindestens einen dieser Verträge und ist dadurch von
diesen Entwicklungen betroffen.



Pressekontakt:
Jens Heidenreich,
Direktor der proConcept AG und Projektleiter LV-Doktor
medien(at)proconcept.ag
Tel.: 0345 47224 2030

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Datum: 22.03.2012 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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