InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Fleckig, verfärbt, verfilzt: Textilreiniger haften nur bei eigenen Fehlern / R+V-Infocenter: Verbraucher haben Beweispflicht

ID: 596468

(ots) - Waschmaschine oder Reinigung? Bei teuren und
empfindlichen Kleidungsstücken fällt die Wahl meist auf eine
Textilreinigung. Doch was tun, wenn der Anzug danach noch mehr
Flecken hat oder das Lieblingskleid verfilzt ist? "Der Kunde muss
beweisen, dass die Reinigung den Schaden verursacht und auch
verschuldet hat", sagt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim
Infocenter der R+V Versicherung. Doch nur in jedem dritten Fall haben
tatsächlich die Textilreiniger den Schaden zu vertreten. Fast ebenso
häufig geht er auf Fehler der Hersteller zurück, etwa wenn das
Kleidungsstück falsch etikettiert ist.

Gut für die Kunden ist, wenn die Reinigung bereit ist, den Schaden
auf Kulanzbasis zu regeln. Ist dies nicht der Fall, muss der
Geschädigte dem Betrieb nachweisen, dass dieser einen Fehler gemacht
hat. "Oft geht das nur mit einem Gutachten, zum Beispiel von einer
Schiedstelle für Textilpflege", so R+V-Expertin Biorac. Zwischen 20
und 60 Euro kostet die Beurteilung durch die Experten. Stellt sich
dabei heraus, dass die Pflegehinweise falsch sind, können die Kunden
beim Verkäufer reklamieren. Dieser haftet zwei Jahre für die
Kleidung. Voraussetzung ist aber, dass das Etikett nicht
herausgeschnitten wurde.

Bei rund jeder dritten Reklamation entscheiden die Schiedsstellen
zu Ungunsten der Verbraucher: beispielsweise wenn die Kleidung mit
Säure in Kontakt gekommen ist oder der Kunde an den Flecken gerieben
und den Stoff beschädigt hat.

Wenn die Reinigung für den Schaden verantwortlich ist, erstattet
sie normalerweise nicht den kompletten Wert des Kleidungsstücks.
"Meistens ist die Haftung auf den 15fachen Reinigungspreis begrenzt",
so Sonja Biorac. Selbst für ein 800 Euro teures Markenkostüm steht
dem Kunden also womöglich deutlich weniger als der halbe Kaufpreis
zu. Viele Reinigungen bieten zusätzlich eine Versicherung an, die im




Schadenfall den Zeitwert ersetzt - für neue wertvolle Kleidungsstücke
kann sich das lohnen.

http://www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Gas genau gemessen Mobile Wirkung: IP Deutschland macht HTC zur nächsten Wahl/HTC-Werbung in n-tv iPad App regt Nutzer zum Markenwechsel an
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.03.2012 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 596468
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Wiesbaden


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 97 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Fleckig, verfärbt, verfilzt: Textilreiniger haften nur bei eigenen Fehlern / R+V-Infocenter: Verbraucher haben Beweispflicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V-Infocenter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von R+V-Infocenter



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.295
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 270


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.