InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Presseverlage begrüßen Entscheidung der Koalition zum Leistungsschutzrecht

ID: 587622

(ots) - Zeitungs- und Zeitschriftenverlage begrüßen den
Beschluss des Koalitionsausschusses, das Leistungsschutzrecht für
Presseverleger jetzt auf den Weg zu bringen. Damit sollen - so der
Beschluss - die Presseverleger im Online-Bereich nicht schlechter
gestellt werden als andere Werkmittler. Dies ist so auch im
Koalitionsvertag vorgesehen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) betonen am 4. März in
Berlin, im digitalen Zeitalter sei ein solches Recht unverzichtbar,
um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern wirksam
schützen zu können. Das Leistungsschutzrecht sei keine hinreichende,
wohl aber eine notwendige Bedingung für den Erhalt einer freien und
staatsunabhängig finanzierten privaten Presse im digitalen Zeitalter.



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Nachrichten aus Berlin - Wirtschaft: Wirtschaftsatlas und 3D-Stadtmodell zu neuer Anwendung verknüpft / 2D, 3D, Google Street View - volle Packung Berlin MaaS360 wird beim Mobile World Congress als bester Enterprise Mobile Service für Unternehmen ausgezeichnet
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.03.2012 - 07:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 587622
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Internet


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 121 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Presseverlage begrüßen Entscheidung der Koalition zum Leistungsschutzrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 125


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.