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AG Reutlingen: Private Facebook-Nachrichten als Beweismittel

ID: 579324

In den Medien lesen wir immer häufiger, dass Facebook als Informationsquelle für Strafverfolgungsbehörden dient.

(LifePR) - Allerdings werteten deutsche Behörden bisher nur öffentliche Einträge aus, um sie für Strafverfahren zu verwenden.
Hiermit möchte sich ein Reutlinger Amtsrichter nicht länger zufrieden geben. Kurzerhand beschlagnahmte er das Facebook-Konto eines mutmaßlichen Einbrechers, um auch auf seine private Daten - insbesondere persönliche Nachrichten - zuzugreifen.
Seine diesbezügliche Anfrage bei Facebook-Deutschland ergab, dass diese Zweigstelle keinen Zugriff auf die persönlichen Daten der Facebook-Nutzer hätte, da die Datenverarbeitung in der Zweigstelle Facebook-Irland stattfände. Der Reutlinger Amtsrichter stellte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen.
Sofern diesem stattgegeben wird, ist absehbar, dass in Zukunft private Facebook-Daten (z.B. persönliche Nachrichten und Fotos) wichtige Beweismittel werden. Derartige Beschlagnahmungen werden sich häufen, wobei gleichzeitig die Gefahr der grundlosen Verletzung von Persönlichkeitsrechten steigt. Jeder Facebook-Nutzer sollte sich daher gut überlegen, welche Daten er bei Facebook einstellt. Das Internet vergißt nichts??..!
Diese Informationen erhielten wir von unserer Vertragsanwältin Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht aus Sindelfingen.
Betroffene können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis ?Abmahnung? anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 , 64807 Dieburg, Telefon: 06071-9816810
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Datum: 22.02.2012 - 11:44 Uhr
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